Norm
StPO §123Rechtssatz
MRT und Röntgenuntersuchungen stellen geeignete Methoden der medizinischen Altersdiagnostik dar und sind bei Zweifeln über das Alter eines Beschuldigten als geringfügiger Eingriff ISd § 123 Abs 3 StPO bei Einhaltung der in § 123 Abs 4 und 5 StPO normierten Voraussetzungen auch gegen den Willen des Beschuldigten zulässig.MRT und Röntgenuntersuchungen stellen geeignete Methoden der medizinischen Altersdiagnostik dar und sind bei Zweifeln über das Alter eines Beschuldigten als geringfügiger Eingriff ISd Paragraph 123, Absatz 3, StPO bei Einhaltung der in Paragraph 123, Absatz 4 und 5 StPO normierten Voraussetzungen auch gegen den Willen des Beschuldigten zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2017:RW0000883Im RIS seit
06.12.2017Zuletzt aktualisiert am
06.12.2017