RS Pvak 2017/8/29 A 12-PVAB/17

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Veröffentlicht am 29.08.2017
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Norm

PVG §28 Abs1
PVG §28 Abs2

Schlagworte

Ausübung der PV-Funktion; untrennbarer Zusammenhang mit PV-Funktion

Rechtssatz

Von einer solchen Trennung und gesonderten Beurteilung ist im vorliegenden Fall auszugehen, denn die DA-Mitglied B von der Dienstbehörde vorgeworfene Handlung steht in keinem untrennbaren Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Personalvertreter. Die B vorgeworfene Handlung der unbefugten Datenabfrage, die Richtigkeit des Vorwurfs vorausgesetzt, widerspricht der korrekten Erfüllung von Dienstpflichten der Bediensteten im Vollzug der Justizanstalten des BMJ entsprechend den Vorgaben der Dienstbehörde. Sie steht daher mit den Tätigkeiten von B in Ausübung seiner Funktion als Personalvertreter nicht nur in keinem untrennbaren, sondern in überhaupt keinem Zusammenhang.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2017:A.12.PVAB.17

Zuletzt aktualisiert am

22.11.2017
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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