RS Pvak 2017/8/29 A 12-PVAB/17

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Veröffentlicht am 29.08.2017
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Norm

PVG §28 Abs1
PVG §28 Abs2

Schlagworte

Ausübung der PV-Funktion; untrennbarer Zusammenhang mit PV-Funktion

Rechtssatz

Die Handlungen, die eine Verweigerung der Zustimmung zur dienstrechtlichen Verfolgung nach PVG rechtfertigen, müssen aber jedenfalls in untrennbarem Zusammenhang mit der Personalvertretungstätigkeit stehen. Handlungen, die sich trennen lassen, sind zu trennen und gesondert rechtlich zu beurteilen (Schragel, PVG, § 28 Rz 8, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2017:A.12.PVAB.17

Zuletzt aktualisiert am

22.11.2017
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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