RS Bvwg 2017/11/13 L511 2128936-1

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Veröffentlicht am 13.11.2017
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

13.11.2017

Norm

ASVG §49 Abs3 Z28

Rechtssatz

Rechtssatz 2

Bereits der Weg zwischen Wohnung und Trainings- oder Spielstätte ("Anreise zum Training / Wettkampf / Spiel") stellt eine Reise im iSd § 49 Abs. 3 Z 28 ASVG dar und auch ist ein diesbezüglicher Nachweis der damit verbundenen konkreten Aufwendungen nicht erforderlich.

Schlagworte

Anwendungsbereich, Aufwandsentschädigung, Reisekosten, Revision
zulässig

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:BVWG:2017:L511.2128936.1.02

Zuletzt aktualisiert am

22.11.2017
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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