Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
13.11.2017Norm
ASVG §49 Abs3 Z28Rechtssatz
Rechtssatz 2
Bereits der Weg zwischen Wohnung und Trainings- oder Spielstätte ("Anreise zum Training / Wettkampf / Spiel") stellt eine Reise im iSd § 49 Abs. 3 Z 28 ASVG dar und auch ist ein diesbezüglicher Nachweis der damit verbundenen konkreten Aufwendungen nicht erforderlich.Bereits der Weg zwischen Wohnung und Trainings- oder Spielstätte ("Anreise zum Training / Wettkampf / Spiel") stellt eine Reise im iSd Paragraph 49, Absatz 3, Ziffer 28, ASVG dar und auch ist ein diesbezüglicher Nachweis der damit verbundenen konkreten Aufwendungen nicht erforderlich.
Schlagworte
Anwendungsbereich, Aufwandsentschädigung, Reisekosten, RevisionEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:BVWG:2017:L511.2128936.1.02Zuletzt aktualisiert am
22.11.2017