RS OGH 2017/8/11 10Bs166/17h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.08.2017
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Norm

JGG §46 Abs1

Rechtssatz

Vor der Kostenbestimmung Beschluss über die Kostenübernahme dem Grunde nach notwendig; 60%iger Zuschuss zu den tatsächlichen Kosten, gedeckelt mit 7,5 % der Höchstbeitragsgrundlage.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0459:2017:RL0000182

Im RIS seit

14.11.2017

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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