RS Pvak 2016/11/14 A 21-PVAB/16

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Veröffentlicht am 14.11.2016
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Norm

PVG §22 Abs4
PVG §22 Abs9

Schlagworte

Geschäftsführung ohne vorhergehenden Beschluss

Rechtssatz

Durch die Übermittlung des Antrags zur Novellierung des PVG an den ZA ohne Deckung durch vorangehenden Beschluss des FA, obwohl dieses Schreiben aufgrund von Form und Textierung eindeutig dem FA zuzuordnen ist, hat der FA-Vorsitzende, dessen Handlungen für das PVO dem FA zuzurechnen sind, das PVG verletzt und die Geschäftsführung des FA insoweit mit Rechtswidrigkeit belastet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2016:A.21.PVAB.16

Zuletzt aktualisiert am

18.01.2017
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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