RS Pvak 2016/12/19 A 23-PVAB/16

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Veröffentlicht am 19.12.2016
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Norm

PVG §3

Schlagworte

PVO als Verwaltungsorgane; Anwendung der wesentlichen Grundsätze des AVG durch PVO

Rechtssatz

Die PVO stellen nach der Definition des Verfassungsgerichtshofes (Slg. 1936/1950) Selbstverwaltungskörper innerhalb der Bundesverwaltung dar. Auch wenn das PVG das Ermittlungsverfahren der PVO nicht regelt, besteht kein Zweifel daran, dass die PVO als Verwaltungsorgane die wesentlichen Grundsätze des AVG anzuwenden haben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2016:A.23.PVAB.16

Zuletzt aktualisiert am

09.05.2017
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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