RS Pvak 2017/1/12 A 25-PVAB/16

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Veröffentlicht am 12.01.2017
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Norm

PVG §21 Abs3 litb
PVG §21 Abs4

Schlagworte

Erlöschen der Mitgliedschaft zum DA; endgültige Beendigung der Ausübung des Mandats in laufender Funktionsperiode durch Verzicht; Widerruf des Verzichts nicht möglich

Rechtssatz

Mit Erlöschen der Mitgliedschaft zum DA durch Verzicht gemäß § 21 Abs. 3 lit. b PVG wird die Ausübung des Mandats im DA für die Dauer der Funktionsperiode endgültig beendet. Ein ehemaliges Mitglied könnte erst in der nächsten PV-Wahl wiedergewählt werden. Den Widerruf eines Verzichts lässt das Gesetz nicht zu (Schragel, PVG, § 21 Rz 9).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2017:A.25.PVAB.16

Zuletzt aktualisiert am

22.02.2017
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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