RS Pvak 2017/2/7 B 1-PVAB/17

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Veröffentlicht am 07.02.2017
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Norm

PVG §2
PVG §2 Abs2 litb

Schlagworte

Änderung der Diensteinteilung

Rechtssatz

Im vorliegenden Fall waren von der Änderung der Diensteinteilung, die aufgrund der Aufhebung der „Montagssperre“ der Justizanstalt für Besucher/innen ab Montag, 5. Dezember 2016 verfügt wurde, fünf zusätzliche Bedienstete im Wachzimmer der Justizanstalt betroffen, weshalb über diese Änderung der Diensteinteilung das Einvernehmen mit dem DA iSd § 10 PVG herzustellen gewesen wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2017:B.1.PVAB.17

Zuletzt aktualisiert am

22.02.2017
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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