RS Pvak 2017/2/7 B 1-PVAB/17

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Veröffentlicht am 07.02.2017
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Norm

PVG §9 Abs2 litb
PVG §10

Schlagworte

Zustimmungspflichtige Maßnahmen; Erstellung und Änderung der Diensteinteilung; Herstellung des Einvernehmens

Rechtssatz

Nach § 9 Abs. 2 lit. b PVG hat der DL bei der Erstellung und Änderung des Dienstplanes, einschließlich der zeitlichen Lagerung der Ruhepausen und der Diensteinteilung, soweit sich diese auf einen längeren Zeitraum oder auf mehrere Bedienstete bezieht, das Einvernehmen mit dem DA im Sinne des § 10 PVG herzustellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2017:B.1.PVAB.17

Zuletzt aktualisiert am

22.02.2017
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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