RS Pvak 2017/2/13 B 2-PVAB/17

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Veröffentlicht am 13.02.2017
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Norm

PVG §10

Schlagworte

Herstellung des Einvernehmens; Mitwirkungspflicht von DL und DA; keine Verpflichtung zu Beratung; Beratung dennoch sinnvoll und zweckmäßig

Rechtssatz

Es ist zwar richtig, dass der DA nicht verpflichtet ist, ein Beratungsgespräch zu verlangen, doch geht die Systematik des PVG davon aus, dass Beratungen sinnvoll und zweckmäßig sind, um gemeinsam ein Ergebnis zu erzielen. Auch aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Regelungen über das Beratungsgespräch den Vorgaben zum Vorlageantrag vorgelagert.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2017:B.2.PVAB.17

Zuletzt aktualisiert am

22.02.2017
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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