RS Pvak 2017/2/13 B 2-PVAB/17

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.02.2017
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Norm

PVG §10
PVG §10 Abs5
PVG §10 Abs6
PVG §10 Abs7

Schlagworte

Begründete Ablehnung durch DL; Eingehen auf Argumentation des DA bei Begründung der Ablehnung durch DL

Rechtssatz

Dem DA ist trotzdem darin beizupflichten, dass der DL, wenn er nicht gewillt ist, dem Anliegen des DA Rechnung zu tragen, dazu verpflichtet ist, das Anliegen der PV formal abzulehnen und seine klare Entscheidung schriftlich zu begründen, wobei in der Begründung auf die Argumente des DA einzugehen ist. Eine darüber hinausgehende „ausführliche Begründung“ verlangt der Gesetzgeber jedoch nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2017:B.2.PVAB.17

Zuletzt aktualisiert am

22.02.2017
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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