RS Pvak 2017/6/19 A 7-PVAB/17

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Veröffentlicht am 19.06.2017
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Norm

PVG §22 Abs4
PVG §22 Abs8
PVG §22 Abs9

Schlagworte

gesetzliche Vertretung von PVO; Handlungen und Unterlassungen der Vorsitzenden für das PVO ohne Beschluss des PVO gesetzwidrig; Beschluss über Aufgabenübertragung; Umlaufbeschluss

Rechtssatz

Da im Verfahren nicht bestritten wurde und somit ohne jeden Zweifel feststeht, dass dies nicht der Fall war, weil weder ein entsprechender Beschluss in einer DA-Sitzung, noch ein diesbezüglicher Übertragungsbeschluss iSd § 22 Abs. 8 PVG noch ein Umlaufbeschluss iSd § 22 Abs. 9 PVG über die Vertretung des DA bei diesen Bewerbungsgesprächen durch seinen Vorsitzenden gefasst wurde, hat der Vorsitzende in gesetzwidriger Geschäftsführung an den Bewerbungsgesprächen in der LPD teilgenommen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2017:A.7.PVAB.17

Zuletzt aktualisiert am

23.08.2017
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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