Gbk 2017/3/8 B-GBK II/80/17

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Veröffentlicht am 08.03.2017
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Diskriminierungsgrund

Religion

Diskriminierungstatbestand

Sonstige Arbeitsbedingungen

Text

Bundesgleichbehandlungskommission

Senat II

Das gegenständliche Gutachten kann gemäß § 23a Zi 10 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz nicht in vollem Wortlaut in anonymisierter Form veröffentlicht werden, da Rückschlüsse auf den Einzelfall gezogen werden könnten.

Wien, März 2017

Zuletzt aktualisiert am

11.04.2017
Quelle: Gleichbehandlungskommisionen Gbk, https://www.bmgf.gv.at/home/GK
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