RS Lvwg 2017/4/10 LVwG-411-5/2017-R3

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.04.2017
beobachten
merken

Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

10.04.2017

Norm

FSG §7 Abs3 Z3
StVO §17 Abs4

Rechtssatz

Das Vorbeifahren an einer vor einem Schutzweg angehaltenen stehenden Kolonne mit einer Geschwindigkeit von 40 km/h ohne ausreichende Sicht auf den Schutzweg, sodass vor einem den Schutzweg querenden Fußgänger nicht mehr angehalten werden kann, stellt ein Verhalten dar, das geeignet ist, besonders gefährliche Verhältnisse herbeizuführen.

Schlagworte

Schutzweg, Vorbeifahren, Sicht, besonders gefährliche Verhältnisse

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGVO:2017:LVwG.411.5.2017.R3

Zuletzt aktualisiert am

19.04.2017
Quelle: Landesverwaltungsgericht Vorarlberg LVwg Vorarlberg, http://www.lvwg-vorarlberg.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten