TE Lvwg Beschluss 2015/10/7 E GB5/10/2015.016/003

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 07.10.2015
beobachten
merken
Quelle: Landesverwaltungsgericht Burgenland LVwg Burgenland, http://verwaltungsgericht.bgld.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten