Norm
GebAG §25 Abs3Rechtssatz
Verweist ein bestellter Sachverständiger auf die Notwendigkeit der Einholung eines Gutachtens aus einem anderen/weiteren Fachgebiet und wird er aus diesem Grunde enthoben, stellt dies keine "verschuldete Nichtvollendung" gemäß § 25 Abs 3 GebAG dar. Er hat Anspruch auf Vergütung seiner erbrachten Leistungen.Verweist ein bestellter Sachverständiger auf die Notwendigkeit der Einholung eines Gutachtens aus einem anderen/weiteren Fachgebiet und wird er aus diesem Grunde enthoben, stellt dies keine "verschuldete Nichtvollendung" gemäß Paragraph 25, Absatz 3, GebAG dar. Er hat Anspruch auf Vergütung seiner erbrachten Leistungen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0639:2017:RG0000139Im RIS seit
25.10.2017Zuletzt aktualisiert am
25.10.2017