RS Vwgh 2015/2/12 Ra 2015/02/0021

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Veröffentlicht am 12.02.2015
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art133 Abs4;
VwGG §28 Abs3;
VwGG §34 Abs1;
VwGG §34 Abs1a;

Rechtssatz

Soweit sich die Revisionswerberin in ihrer Zulässigkeitsbegründung gegen die im Einzelfall vorgenommene - und nicht als grob fehlerhaft erkennbare - Beweiswürdigung des VwG wendet (vgl. B 8. Jänner 2015, Ra 2014/08/0064), gelingt es ihr nicht, eine über den Einzelfall hinausgehende Rechtsfrage iSd Art. 133 Abs. 4 B-VG aufzuzeigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015020021.L01

Im RIS seit

08.04.2015

Zuletzt aktualisiert am

12.11.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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