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41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, AsylrechtNorm
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1Leitsatz
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Abweisung des Antrags auf internationalen Schutz mangels Prüfung der Verfolgung des afghanischen Beschwerdeführers wegen Zugehörigkeit zur sozialen Gruppe der FamilieRechtssatz
Die Frage, ob dem Beschwerdeführer infolge der Parteizugehörigkeit seines Vaters eine asylrelevante Verfolgung durch die Taliban droht, bleibt ungeklärt. Eine Klärung dieser Frage ist aber notwendig, geht doch das Bundesverwaltungsgericht selbst davon aus, dass die Familie des Beschwerdeführers aus Angst vor den Taliban aus Afghanistan geflohen ist. Es zieht seine Schlüsse nur aus den im Jahr 2011 - also drei Jahre vor seinem Erkenntnis - von der erstinstanzlichen Behörde durchgeführten Einvernahmen des Beschwerdeführers und teils aus dessen Beschwerde.
Offene, aber entscheidungswesentliche Fragen, wie jene nach der konkreten Parteizugehörigkeit des Vaters des Beschwerdeführers und der Aktualität der hieraus für den Beschwerdeführer selbst erwachsenden Bedrohung durch die Taliban, wurden dabei jedoch nicht hinreichend geprüft.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Asylrecht, EntscheidungsbegründungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2015:E1168.2014Zuletzt aktualisiert am
02.04.2015