Norm
StGB §207aRechtssatz
Auch jugendliche Darsteller können durch das Herstellen pornografischer Aufnahmen von sich selbst die Tatbestände des § 207a Abs 2 erster Fall und Abs 1 Z 2 StGB erfüllen.Auch jugendliche Darsteller können durch das Herstellen pornografischer Aufnahmen von sich selbst die Tatbestände des Paragraph 207 a, Absatz 2, erster Fall und Absatz eins, Ziffer 2, StGB erfüllen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0819:2015:RI0100025Im RIS seit
19.03.2015Zuletzt aktualisiert am
19.03.2015