RS Vwgh 2015/1/27 2013/22/0298

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Veröffentlicht am 27.01.2015
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrPolG 2005 §54 Abs1;
VwGG §34 Abs1 impl;
VwRallg impl;

Rechtssatz

Der Fremde wird durch den Umstand, dass die Behörde gegen ihn ein Rückkehrverbot gemäß § 54 FrPolG 2005 verhängte, auch wenn er im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides kein Asylwerber mehr war, nicht in seinen Rechten verletzt (vgl. E 20. August 2013, 2013/22/0108).

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:2013220298.X01

Im RIS seit

25.02.2015

Zuletzt aktualisiert am

11.03.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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