RS Vwgh 2014/12/18 2012/07/0115

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.12.2014
beobachten
merken

Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §31 Abs1;
WRG 1959 §31 Abs3;

Rechtssatz

Verpflichteter nach § 31 Abs. 3 WRG 1959 ist jemand allein schon als Betreiber einer Anlage. Als Betreiber einer Anlage ist man faktisch in der Lage, die Gefahr zu beherrschen, aber auch rechtlich in der Lage, die entsprechenden Abwehrmaßnahmen zu setzen (vgl. E 26. Jänner 2012, 2008/07/0026).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2012070115.X07

Im RIS seit

11.02.2015

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten