RS Vwgh 2014/12/18 2012/07/0087

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Veröffentlicht am 18.12.2014
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §73 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2008/07/0036 E 26. Jänner 2012 RS 2

Stammrechtssatz

Die Behörden haben dafür Sorge zu tragen, dass durch organisatorische Vorkehrungen eine rasche Entscheidung möglich ist.

Schlagworte

Verschulden der Behörde §73 Abs2 letzter Satz AVG

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2012070087.X04

Im RIS seit

11.02.2015

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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