RS Vwgh 2014/12/4 2013/03/0149

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Veröffentlicht am 04.12.2014
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
91/01 Fernmeldewesen

Norm

AVG §39 Abs2;
TKG 2003 §55 Abs9;
TKG 2003 §55;

Rechtssatz

Es handelt sich bei den Versteigerungsregeln - ebenso wie bei den Ausschreibungsunterlagen - um einen gesetzlich vorgesehenen (§ 55 Abs 9 TKG 2003) besonderen Verfahrensschritt im Sinne des § 39 Abs 2 AVG im Verfahren zur Frequenzzuteilung nach § 55 TKG 2003. Diese Regeln sollen - wie dies auch der Verfassungsgerichtshof in dem Ablehnungsbeschluss vom 3. März 2014, B 1545/2013, festgehalten hat - darstellen, wie die Telekom-Control-Kommission in einem wesentlichen Teil des Ermittlungsverfahrens, der Auktion, bei der Ermittlung der höchsten Gebote vorzugehen beabsichtigt; die Versteigerungsregeln ziehen keine Rechtswirkungen nach sich, die über jene der Ausschreibungsunterlagen hinausgehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2013030149.X16

Im RIS seit

02.10.2017

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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