RS Vfgh 2014/12/4 E34/2014

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Veröffentlicht am 04.12.2014
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht

Norm

AsylG 2005 §25 Abs1 Z3
VfGG §86

Leitsatz

Einstellung des Beschwerdeverfahrens nach Gegenstandsloserklärung des Asylverfahrens durch das Bundesverwaltungsgericht infolge freiwilliger Rückreise in den Herkunftsstaat

Rechtssatz

Angesichts des Umstandes, dass das Bundesverwaltungsgericht das Verfahren gemäß §25 Abs1 Z3 AsylG 2005 als gegenstandslos abgelegt hat und der Erklärung des Verfahrenshelfers, die einer solchen im Falle einer Klaglosstellung nach §86 VfGG entspricht, ist im vorliegenden Fall gemäß §86 VfGG das Verfahren einzustellen, wobei sich eine neuerliche Einvernahme der Beschwerdeführerin gemäß §86 VfGG erübrigt.

Entscheidungstexte

  • E34/2014
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 04.12.2014 E34/2014

Schlagworte

Asylrecht, VfGH / Klaglosstellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2014:E34.2014

Zuletzt aktualisiert am

29.01.2015
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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