TE Vfgh Erkenntnis 2014/11/24 G75/2014 ua

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Veröffentlicht am 24.11.2014
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Index

L1030 Gemeindestruktur

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Gesetz
B-VG Art115 Abs2, Art116 Abs1
B-VG Art140 Abs1 Z1 litc
Stmk GemeindestrukturreformG §1, §3, §4
Stmk GdO 1967 §6 Abs2

Leitsatz

Abweisung weiterer Individualanträge von Gemeinden auf Aufhebung von Bestimmungen des Stmk GemeindestrukturreformG betreffend Gemeindefusionen; keine Unsachlichkeit der bekämpften Vereinigungen

Spruch

Die Anträge werden abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe

I.              Anträge und Vorverfahren

1. Gestützt auf Art140 B-VG begehren die antragstellenden Gemeinden Hart-Purgstall (protokolliert zu G75/2014), Brodingberg (protokolliert zu G76/2014) und Höf-Präbach (protokolliert zu G77/2014), §3 Abs3 Z1 Stmk. Gemeindestrukturreformgesetz – StGsrG, LGBl 31/2014 (berichtigt durch LGBl 36/2014), als verfassungswidrig aufzuheben.

1.1.              Die Gemeinde Hart-Purgstall legt ihre Bedenken – auszugsweise – wie folgt dar:

"Zur geographischen Lage bzw zu den – angeblich – bestehenden Siedlungsverflechtungen:

[…] Richtig ist zwar, dass die genannten Gemeinden aneinander grenzen. Von angeblich bereits bestehenden Siedlungsverflechtungen – wie in den Erläuterungen zum Gesetz angeführt – kann jedoch nicht die Rede sein.

[…] Das Gemeindegebiet der ASt besteht aus den Katastralgemeinden Hart und Purgstall und wurde im Jahre 1968 zusammengelegt. Das gesamte Gemeindegebiet hat ein Ausmaß von rund 15,85 km2. Das Gemeindeamt am Standort Prellerbergstraße 1 ist in der Mitte des Gemeindegebietes gelegen. Es hat lange gedauert, dass diese beiden Teile zusammengewachsen sind. Es war ein großes Bestreben von Seiten der Gemeindevertretung der ASt, dass sich die Bewohner mit der Gemeinde identifizieren und zusammengehörig fühlen. Das war ein Prozess über viele Jahrzehnte. Die Bewohner des nördlichen Bereiches der ASt haben jedoch eher einen Bezug zur Marktgemeinde Kumberg. Dies betrifft insbesondere die Bereiche der Nahversorgung, Postwege und Polizeidienststelle, Kirchenbesuch und Freundeskreis.

Bei Einkäufen für den täglichen Bedarf ist es maßgeblich, ob die Bewohner in Graz, Weiz oder Gleisdorf beruflich tätig sind. Durch die sehr zentrale Lage zu Graz, Weiz und Gleisdorf [wird] bei Einkäufen das Angebot in den nahe liegenden Städten genützt, sodass sich die Verteilung gleichmäßig aufteilt. Aufgrund des bestehenden und ausreichenden Angebotes war es nicht erforderlich, ein Kaufhaus im Gemeindegebiet der ASt anzusiedeln. Es wurden jedoch in den Vorjahren diesbezügliche Möglichkeiten geprüft und mit diversen Handelsketten Kontakt aufgenommen. Der Bedarf war jedoch nicht gegeben und rechnete sich auch nicht. Das Angebot von 'Selbstvermarktern' im Gemeindegebiet ist jedoch vorhanden und wird sowohl von der Bevölkerung der ASt, als auch von den Nachbargemeinden sehr gerne angenommen und geschätzt.

[…] Auch die von der berufenen Regierung in das Treffen geführte – angebliche – Siedlungsverflechtung trifft tatsächlich so nicht zu; die ASt verfügt über ausreichend eigene infrastrukturelle Versorgungseinrichtungen:

a) Schulen: Die ASt ist selbst zwar nicht Schulerhalter, jedoch drei Schulsprengeln zugehörig (Kumberg, Gschwendt und Eggersdorf).

b) Kindergarten: Der gemeindeeigene Kindergarten umfasst zwei Gruppen (Halbtag und Ganztag) und ist ausgelastet.

c) Nahversorgung: Die ASt verfügt zwar über kein eigenes Geschäft, jedoch über zahlreiche Direktvermarkter.

d) An weiteren Versorgungseinrichtungen verfügt die ASt über einen Heurigen, 6 Gaststätten und Restaurants, 17 Kleingewerbebetriebe, voll erschlossenes Kanalnetz, öffentlichen Busverkehr.

e) An Sport- und [f]reizeitbezogenen Einrichtungen verfügt die ASt über eine Freizeitanlage mit Kinderspielplatz, Fußballplätzen, Beachvolleyballplatz sowie einen Erlebnisspielplatz am Bach;

f) Denkmalgeschützte und restaurierte Kapellen zur Benützung durch die Öffentlichkeit[;]

g) Klimaschutz: Eigene Biomasseheizung für Gemeindebetriebe und Einfamilienhäuser und Genossenschaftswohnungen;

h) Ein Altstoffsammelzentrum und Grünschnittsammelplatz sowie ein Bauhof mit Fuhrpark;

i) Gesundheitliche Versorgung: Apotheke und [p]raktische Ärzte an der Gemeindegrenze[.]

Weiters ist die ASt derzeit Mitglied bzw. Bestandteil von folgenden Verbänden:

-      Abwasserverband Gleisdorfer Becken

-      Abfallwirtschaftsverband Graz-Umgebung

-      Wasserverband Schöckl-Alpenquell

-      Sozialhilfeverband BH Graz-Umgebung

-      Verwaltungsgemeinschaft ISGS Südliches Schöcklland

-      Standesamtsverband mit Marktgemeinde Eggersdorf bei Graz, Brodingberg und Höf-Präbach

-      Staatsbürgerschaftsverband mit Marktgemeinde Eggersdorf bei Graz, Brodingberg und Höf-Präbach

-      Regionaler Mehrzweckverband Rabnitztal-Riesstraße

Die ASt weist darüber hinaus auch ein sehr aktives Vereinsleben auf. Solcherart existier[en] ein Sportverein, ein Eisschützenverein, eine Jagdgesellschaft, eine Fischereigemeinschaft sowie einige Sparvereine sowie ein Verein für die ältere Bevölkerung mit vielen Aktivitäten. In diesen Vereinen arbeiten sehr viele Gemeindebürger unentgeltlich und im Rahmen der Freiwilligenarbeit aktiv mit.

Weiters gibt es eine Freiwillige Feuerwehr mit mehr als 100 aktiven Mitgliedern[,] welche auch einen sehr großen Beitrag zur Freiwilligenarbeit leisten.

[…] Aufgrund dieser umfangreichen, gut funktionierenden und eigenständigen Versorgungseinrichtungen der ASt kann von einer Siedlungsverflechtung der Fusionsgemeinden folglich nicht ausgegangen werden. Solcherart können diese Faktoren auch nicht zur Begründung der gegenständlichen Fusion herangezogen werden. Die angedachte Fusion ist somit (auch) aus diesem Grund sachlich nicht gerechtfertigt.

[…] Derzeit haben 1.596 Personen ihren Hauptwohnsitz und 98 Personen ihren Nebenwohnsitz im Gemeindegebiet der ASt. Das Gemeindegebiet der ASt ist ein reines Wohngebiet mit ein paar angesiedelten Gewerbebetrieben und noch aktiv betriebener Landwirtschaft. Die Einwohnerzahl ist in den letzten Jahren annähernd gleich geblieben; dies trotz des Ablebens einiger Gemeindebürger bzw vorrübergehender Abwanderung der Jugend in Richtung Stadt (Graz, Weiz, Gleisdorf) insofern, als sich wiederum Personen (vornehmlich Jungfamilien) im Alter zwischen 25-35 Jahren im Gemeindegebiet ansiedeln.

Solcherart sind derzeit auch einige Umwidmungsprojekte in Bearbeitung, wo Mehrparteienhäuser errichtet werden (z.B. Volkersdorf-West, Albersdorf). In den letzten 4 Jahren wurden von den ÖWGes (Gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften) Mietkaufwohnungen errichtet und es ist auch in diesem Bereich noch ein weiteres Bauprojekt geplant.

Ausblick: Der Bevölkerungsstand der ASt ist von 1981 bis 2013 stark gestiegen (+29%). Laut den erläuternden Bemerkungen der berufenen Regierung hatte die ASt am 01.01.2013 1.604 Einwohner, die Prognosen bis ins Jahr 2030 gehen von einem weiteren Bevölkerungszuwachs auf 1.719 Einwohner aus. Es ist damit ein kontinuierliches und gesundes Wachstum der ASt zu erwarten.

Auf Grund der bereits jetzt vorhandenen guten Infrastruktur sowie der oben dargestellten positiven Entwicklungen hinsichtlich der stetig steigenden Bevölkerungszahlen ist die ASt solcherart alleine (und besser als bei einer Zusammenlegung) 'überlebensfähig'. Eine Notwendigkeit zur Fusion besteht nicht, da auch nach dieser Reformmaßnahme nicht von einer noch positiveren Entwicklung der neuen Gemeinde ausgegangen werden kann.

[…]

[…] Zur finanziellen Lage:

[…] Gemeindehaushalt:

Die finanzielle Entwicklung der ASt war im Betrachtungszeitraum 2010 bis 2013 trotz eines wirtschaftlich schwierigen Umfeldes positiv. Der Verschuldungsgrad der ASt liegt bei 'Null'. Es gibt keine ausgegliederten Betriebe. Sowohl der ordentliche als auch der außerordentliche[…] Haushalt waren die letzten Jahre bedeckt und es wurde ein Überschuss […] erwirtschaftet, der sich jedes Jahr erhöht hat.

[…]

Es ist […] ersichtlich, dass sich das Finanzergebnis stetig verbessert hat, obwohl mit Bedacht geplante Projekte umgesetzt wurden. Laut erstelltem Budget 2014 ist weiterhin eine positive Entwicklung zu erwarten. Die Jahresergebnisse spiegeln die sparsame und wirtschaftliche Arbeit des Gemeinderates der ASt wider. Die Finanzen der […] ASt sind ausgeglichen und es bedarf keinerlei Zuschüsse.

[…] Freie Finanzspitze:

Aus den Rechnungsabschlussdaten bzw dem Rechnungsquerschnitt kann die sogenannte 'Freie Finanzspitze' errechnet werden, die für Investitionen des Folgejahres verwendet werden kann.

[… (Darstellung der "Freien Finanzspitze" für die Jahre 2010 bis 2013; 2010: € 111.434,49; 2011: € 296.619,02; 2012: € 432.192,45; 2013: € 438.184,05]

Stellt man hier einen Vergleich der 'freien Finanzspitze' der jetzigen Marktgemeinde Eggersdorf betreffend das Jahr 2012 her[,] ergibt sich für Eggersdorf eine Summe von EUR 190.815,78.

Betrachtet man die vorstehenden Auswertungen und die jährlichen Überschüsse[,] so ist davon auszugehen, dass die ASt auch finanziell gesehen eine gesunde Gemeinde ist, welche ihre Aufgaben für die Bevölkerung nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit hervorragend erfüllt. Davon kann auch in den kommenden Jahren ausgegangen werden.

Die Haftungen sinken jährlich und im Gegenzug steigt der jährlich verbleibende Überschuss aus beiden Haushalten kontinuierlich an. Damit ist auch eine kostengünstige Verwaltung für die Bewohner gesichert.

Demgegenüber ergibt sich sogar aus den erläuternden Bemerkungen zum Steiermärkischen Gemeindestrukturreformgesetz, dass die mittelfristige Finanzplanung der Marktgemeinde Eggersdorf einen negativen Ausblick zeigt[.] [… (Auszug aus den Erläuterungen zu §3 Abs3 Z1 StGsrG, RV 2347/1 BlgLT [Stmk.] 16. GP, 71)]

Solcherart ist davon auszugehen, dass die von der ASt erzielten Überschüsse bei weitem nicht ausreichen würden, um die Schulden der Marktgemeinde Eggersdorf abzudecken.

Der sich nach der Fusion ergebende gemeinsame Haushalt würde […] daher [für] die Bewohner der Marktgemeinde Eggersdorf keine Verbesserung der finanziellen Lage bedeuten; für die Bewohner der ASt jedoch eine deutliche Verschlechterung.

[…] Tarifvergleich:

Vom Gemeinderat der ASt wurden in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 16.12.2010 die Gebühren und Abgaben (inkl. 10 % Mehrwertsteuer) für die Jahre 2011 und 2012[…] beschlossen. Für die Jahre 2013 und 2014 gab es keine Erhöhungen für die Bevölkerung der ASt.

[… (Tabelle zu "Müllgebühren", "Kanalanschlussgebühr", "Kanalbenützungsgebühr", "Fremdenverkehrsabgabe", "Lustbarkeitsabgabe" sowie "Hundeabgabe" in Hart-Purgstall und Eggersdorf bei Graz)]

[…] Finanzausgleich:

Die Ast erhält gemäß dem Finanzausgleichsgesetz[…] 2008 jährlich Beträge zur Stärkung der Finanzkraft. […]

Aufgrund der höheren Einwohnerzahl der fusionierten Gemeinde ist zu erwarten, dass diese 'Erträge' sodann nicht mehr zur Verfügung stehen werden. Auch dieser Umstand stellt eine klare Verschlechterung für die Bevölkerung der ASt und keine Verbesserung für die Marktgemeinde Eggersdorf dar.

[…] Verwaltungs- bzw Personalkosten:

Dem Rechnungsabschluss 2013 sind in Hinblick auf die Verwaltung folgende Kosten zu entnehmen:

Vertretungskörper, Gemeinderat EUR 55.904,76

Hauptverwaltung, Gemeindeamt  EUR 196.889,88

Rechnet man diese beiden Summen zusammen und stellt sie dem Bevölkerungsstand mit Ende 2013 gegenüber, so ergibt dies Verwaltungskosten von EUR 149,22 pro Einwohner.

[…]

Stellt man die Gesamtkosten der Ausgaben für Personal im Jahr 2013 wiederum der Einwohnerzahl mit Ende 2013 gegenüber, so ergibt sich ein Personalkostenbeitrag von EUR 227,42 pro Einwohner.

[…]

Die bis[her] angefallenen Verwaltungs- und Personalkosten pro Einwohner sind solcherart sehr niedrig. Dies resultiert daraus, dass sehr viele Tätigkeiten (Mitarbeit [bei] der Sperr- und Sondermüllabfuhr) von unseren Gemeinderatsmitgliedern unentgeltlich und im Rahmen der Freiwilligenarbeit ausgeführt werden.

Bei einer Fusion bzw Zusammenlegung zu einer Großgemeinde werden diese Arbeiten höchstwahrscheinlich von Mitarbeitern der fusionierten Gemeinde erledigt werden müssen, wofür zusätzliches Personal erforderlich sein wird. Die Kosten dafür sind von allen Gemeindebewohnern künftig dauerhaft zu tragen. Das stellt eine klare Verschlechterung für die Bewohner sowohl der Marktgemeinde Eggersdorf als auch der ASt in Zukunft dar. Nicht zuletzt auch deshalb, da auch die Marktgemeinde Eggersdorf – wie bereits erwähnt – für die kommenden Jahre eine negative Finanzentwicklung erwarten lässt.

Aufgrund des zu erwartenden Rückgangs bei der Freiwilligenarbeit, womit zugleich auch eine Erhöhung der Kosten für die ASt verbunden sein wird, ist die geplante Zwangsfusion auch aus diesen Gründen abzulehnen. Indes würde eine Zusammenarbeit der eigenständigen Gemeinden Eggersdorf und der ASt in Form einer Verbandslösung diesen finanziellen Nachteil zur Gänze ausschalten und die Vorteile erhalten können.

Laut Gemeindefinanzbericht 2011 der Statistik Austria entstehen im Verwaltungsbereich Mehrkosten aufgrund einer Zusammenlegung.

Gegenüberstellung:

-      Gemeinden bis 2.500 Einwohner beschäftigen 8 Mitarbeiter/1000 Einwohner

-      Gemeinden über 5.000 Einwohner beschäftigen nach einer Fusion 13 Mitarbeiter/1000 Einwohner

-      Gemeinden bis 2.500 Einwohner haben 326,00 Euro an Personalkosten pro Einwohner

-      Gemeinden bis 5.000 Einwohner haben 498,00 Euro an Personalkosten pro Einwohner

Anmerkung: Die derzeitigen Amtsräume der jetzigen Marktgemeinde Eggersdorf bieten keine ausreichenden Möglichkeiten, die Mitarbeiter der ASt bei einer Fusion in einer sinnvollen Neuorganisation unterzubringen. Im Zuge der Fusion würden auch noch die Bediensteten der Gemeinden Brodingberg und Höf-Präbach das neue Team vervollständigen. Dadurch wäre eine komplette Neuorganisation der Amtsräume für [die] neue Einheit erforderlich. Neben der ausgelasteten Flächensituation im Zentrum von Eggersdorf sind die nicht unerheblichen Kosten für einen Neubau der Amtsräume ebenfalls zum überwiegenden Anteil von der gesamten Bevölkerung der fusionierten Gemeinde zu tragen. Auch hierin ist eine klare Verschlechterung für die Bürger beider jetzigen Einzelgemeinden zu erblicken. Eine sparsame Gemeindeführung ist dabei nicht zu erkennen und die Fusion daher auch aus diesem Gesichtspunkt abzulehnen.

[…] Auch in diesem Bereich zeigt sich also, dass keine Notwendigkeit zur Fusion der ASt mit den Gemeinden Eggersdorf bei Graz, Höf-Präbach und Brodingberg besteht. Die Kosten der Fusionsabwicklung würden den prognostizierten (aber von der berufenen Regierung ohnehin nicht in Zahlen erfassten) – finanziellen – Nutzen übersteigen bzw zumindest aufwiegen; die angedachte Fusion ist somit auch diesbezüglich sachlich nicht gerechtfertigt." (Zitat ohne die im Text enthaltenen Hervorhebungen)

1.2.              Die Gemeinde Brodingberg legt ihre Bedenken – auszugsweise – wie folgt dar:

"Zur geographischen Lage bzw zu den – angeblich – bestehenden Siedlungsverflechtungen:

[…] Richtig ist zwar, dass die genannten Gemeinden aneinander grenzen. Von angeblich bereits bestehenden Siedlungsverflechtungen — wie in den Erläuterungen zum Gesetz angeführt – kann jedoch nicht die Rede sein.

[…] Die räumlichen Entfernungen zwischen der ASt [und] Eggersdorf betragen im Schnitt etwa 4 bis 5 Kilometer. Direkt mit der Marktgemeinde Eggersdorf zusammengewachsene Siedlungsbereiche gibt es jedoch nicht.

Das Zugehörigkeitsgefühl der Bewohner de[s] Ortsteils Haselbach (im Norden der ASt gelegen) richtet sich aber eher in Richtung der Gemeinde Mitterdorf (Nachbargemeinde im Nord-Osten) bzw in Richtung der Gemeinde Weiz.

Die Bewohner der Katastralgemeinde Affenberg (im Mittelteil der ASt gelegen) orientieren sich über die ASt hinaus insbesondere in Richtung St. Ruprecht an der Raab (Nachbargemeinde im Nord-Osten der ASt).

Der Ortsteil Brodersdorf ist neben der Verwurzelung in der eigenen Gemeinde vorrangig nach Gleisdorf (Einkaufsstadt, Wirtschaft Drehscheibe [sic] und Kulturzentrum im Osten der ASt) orientiert.

Dass die Marktgemeinde Eggersdorf und die ASt grundsätzlich unterschiedlich ausgerichtet sind, lässt sich im Übrigen an der Mitgliedschaft von Eggersdorf im Schöcklland und der ASt im Hügelland, südöstlich von Graz in Bezug auf die Leader Förderregion der EU feststellen.

Sowohl in den Gemeinden Weiz, St. Ruprecht an der Raab als auch Gleisdorf finden sich für die Bewohner der ASt alle wesentlichen Einkaufsmöglichkeiten, Banken, Kirchen, Sozialeinrichtungen sowie kulturelle Veranstaltungen und Gastronomieangebote.

Durch eine Zusammenlegung der ASt mit der Marktgemeinde Eggersdorf ist in diesen Bereichen weder für die Bewohner der ASt noch für die Bewohner der Marktgemeinde Eggersdorf eine Verbesserung zu erwarten.

[…] Auch die von der berufenen Regierung in das Treffen geführte — angebliche — Siedlungsverflechtung trifft tatsächlich so nicht zu; die ASt verfügt über ausreichend eigene infrastrukturelle Versorgungseinrichtungen:

a) Die ASt betreibt einen eingruppigen, halbtägigen Kindergarten, welcher derzeit von 23 Kindern besucht wird.

b) Im Ortsteil Brodersdorf bestehen Nahversorgungseinrichtungen wie das Kaufhaus Maier mit einer integrierten 'Bauernecke'. Ein weiterer Bauernladen befindet sich im ebenfalls im Ortsteil Brodersdorf gelegenen Hotel Steirisch Ursprung, welches außerdem im Jahr 2013 rund 4.300 Nächtigungen zu verzeichnen hatte.

c) Darüber hinaus verfügt die ASt an gastronomischen Einrichtungen über eine Buschenschenke, einen Heurigen, zwei Gasthäuser und einen bzw demnächst zwei Imbissstände. Über das gesamte Gemeindegebiet der ASt verteilt finden sich schließlich auch sehr viele Landwirte bzw Direktvermarkter, welche ebenfalls einen wichtigen Beitrag für [die] Versorgung der Bevölkerung der ASt leisten.

d) Die ASt weist auch ein sehr aktives Vereinsleben auf. Solcherart existieren zwei Sportvereine, ein Freizeitverein, ein Freizeitreitclub, zwei Jagdvereine, ein Fischereiverein sowie einige Sparvereine. In diesen Vereinen arbeiten sehr viele Gemeindebürger unentgeltlich und im Rahmen der Freiwilligenarbeit sehr aktiv mit.

e) Die ASt verfügt ferner über eine Freiwillige Feuerwehr mit mehr als 100 aktiven Mitgliedern, welche ebenfalls einen sehr großen Beitrag zur Freiwilligenarbeit leisten.

Darüber hinaus ist die ASt derzeit Mitglied bzw. Bestandteil von folgenden Verbänden:

-      Abfallwirtschaftsverband Graz-Umgebung

-      Abwasserverband Gleisdorfer-Becken

-      Sozialhilfeverband Graz-Umgebung

-      Staatsbürgerschaftsverband Eggersdorf

-      Standesamtsverband Eggersdorf

-      ISGS-Verband Südliches Schöcklland

-      regionaler Mehrzweckverband 'Rabnitztal-Riesstraße'

-      Steirischer Wasserversorgungsverband

[…] Aufgrund dieser umfangreichen, gut funktionierenden und eigenständigen Versorgungseinrichtungen der ASt kann von einer Siedlungsverflechtung der Fusionsgemeinden folglich nicht ausgegangen werden. Solcherart können diese Faktoren auch nicht zur Begründung der gegenständlichen Fusion herangezogen werden. Die angedachte Fusion ist somit (auch) aus diesem Grund sachlich nicht gerechtfertigt.

[…] Derzeit wohnen 1.346 Personen im Gemeindegebiet der ASt, die seit dem Jahr 2010 einen kontinuierlichen Anstieg der Bevölkerungszahlen zu verzeichnen hat.

Aufgrund der jährlich etwa 12 bis 14 Baukommissionen der ASt ist die Tendenz des Bevölkerungswachstums gut ersichtlich. Weiters wurden im letzten Flächenwidmungsplan ausreichend Flächen für Wohn- und Siedlungsbauten sowie für Gewerbebereiche geschaffen. Solcherart ist auch in Zukunft ein kontinuierliches und gesundes Wachstum der ASt zu erwarten.

Auch die […] stetig steigenden Kindergarten- und Schülerzahlen bestätigen die positive Entwicklung und ansteigende[s] Bevölkerungswachstum[…] der ASt[.]

[…]

Die meisten Kinder besuchen zwar die Volksschule, die Neue Mittelschule bzw die Polytechnische Schule der Marktgemeinde Eggersdorf. Es gibt aber auch Gastschüler in den Gemeinden Gleisdorf, Labuch, Flöcking und Graz.

Auf Grund der bereits jetzt vorhandenen guten Infrastruktur sowie der oben dargestellten positiven Entwicklungen hinsichtlich der stetig steigenden Bevölkerungszahlen ist die ASt solcherart alleine (und besser als bei einer Zusammenlegung) 'überlebensfähig'. Eine Notwendigkeit zur Fusion besteht nicht, da auch nach dieser Reformmaßnahme nicht von einer noch positiveren Entwicklung der neuen Gemeinde ausgegangen werden kann.

[…]

[…] Zur finanziellen Lage:

[…] Gemeindehaushalt:

Die finanzielle Entwicklung der ASt war im Betrachtungszeitraum 2009 bis 2013 trotz eines wirtschaftlich schwierigen Umfeldes positiv. Die ASt konnte in den letzten Jahren (2009 – 2013) […] den ordentlichen Haushalt der Gemeinde immer mit Überschüssen […] abschließen.

[…]

[Es] ergibt sich […] aus beiden Haushalten mit Jahresende 2013 ein Gesamtüberschuss von EUR 541.410,34.

[…] Der Verschuldungsgrad der ASt ist im Zeitraum 2009 – 2013 kontinuierlich gesunken und liegt per 31.12.2013 bei 0,70%. An Rücklagen verfügt die ASt zum Jahresende 2013 über EUR 85.423,03.

[…] Im April 2008 wurde vom Gemeinderat der ASt der Beschluss zur Gründung der 'Brodingberg Infrastrukturentwicklungs- und Dienstleistungs KG' gefasst. Die Haftung für diese KG liegt zu 100 % bei der ASt. Die Hauptaufgaben der KG bestehen im Ankauf und [in] der Vermarktung sowie Aufschließung des Gewerbegebietes Brodersdorf.

[…]

[…] Freie Finanzspitze:

Aus den Rechnungsabschlussdaten bzw. dem Rechnungsquerschnitt kann die sogenannte 'Freie Finanzspitze' errechnet werden, die für Investitionen des Folgejahres verwendet werden kann.

[… (Darstellung der "Freien Finanzspitze" für die Jahre 2009 bis 2013; 2009: € 99.424,08; 2010: € 143.748,52; 2011: € 310.073,26; 2012: € 397.110,10; 2013: € 419.975,14]

Demgegenüber kann die Marktgemeinde Eggersdorf für das Jahr 2012 eine 'Freie Finanzspitze' von (lediglich) EUR 190.815,78 aufweisen.

Betrachtet man die vorstehenden Auswertungen und die jährlichen Überschüsse[,] so ist davon auszugehen, dass die ASt auch finanziell gesehen eine gesunde Gemeinde ist, welche ihre Aufgaben für die Bevölkerung nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit hervorragend erfüllt. Davon kann auch in den kommenden Jahren ausgegangen werden.

Während der Schuldenstand bzw Verschuldungsgrad jährlich sinkt, steigt im Gegenzug der jährlich verbleibende Überschuss aus beiden Haushalten kontinuierlich an. Damit ist auch eine kostengünstige Verwaltung für die Bewohner der ASt gesichert.

Demgegenüber ergibt sich sogar aus den erläuternden Bemerkungen zum Steiermärkischen Gemeindestrukturreformgesetz, dass die mittelfristige Finanzplanung der Marktgemeinde Eggersdorf einen negativen Ausblick zeigt[.]

[… (Auszug aus den Erläuterungen zu §3 Abs3 Z1 StGsrG, RV 2347/1 BlgLT [Stmk.] 16. GP, 71)]

Solcherart ist davon auszugehen, dass die von der ASt erzielten Überschüsse bei weitem nicht ausreichen würden, um die Schulden der Marktgemeinde Eggersdorf abzudecken.

Der sich nach der Fusion ergebende gemeinsame Haushalt würde […] daher [für] die Bewohner der Marktgemeinde Eggersdorf keine Verbesserung der finanziellen Lage bedeuten; für die Bewohner der ASt jedoch eine deutliche Verschlechterung.

[…] Tarifvergleich:

Vom Gemeinderat der ASt wurden in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15.12.2012 die Gebühren und Abgaben für das Jahr 2013 beschlossen.

Für das Jahr 2014 gab es keine Erhöhungen für die Bevölkerung der ASt, wodurch die im Dezember 2012 beschlossenen Gebühren und Abgaben nach wie vor Gültigkeit haben.

Im Bereich Kanal scheint im Rechnungsabschluss 2013 im ordentlichen Haushalt ein Abgang von EUR 9.572,35 auf. Demgegenüber besteht im außerordentlichen Haushalt ein Überschuss von EUR 32.378,90[…]. Nach Saldierung der beiden Haushalte ergibt sich somit im Bereich Kanal ein rechnerischer Überschuss von etwa EUR 22.000,00.

Auch bei der Müllbeseitigung ergibt sich laut Rechnungsabschluss 2013 ein Überschuss von rund EUR 14.200,00. Schließlich ist auch der Wasserverbrauch laut Rechnungsabschluss 2013 als ausgeglichen zu betrachten.

[… (Tabelle zu den Gebühren für "Kanal", "Wasser" und "Müll" sowie "Hund" in Brodingberg und Eggersdorf bei Graz)]

[…] Finanzausgleich:

Die ASt erhält gemäß dem Finanzausgleichsgesetz[…] 2008 jährlich Beträge zur Stärkung der Finanzkraft. […]

Aufgrund der höheren Einwohnerzahl der fusionierten Gemeinde ist zu erwarten, dass diese 'Erträge' sodann nicht mehr zur Verfügung stehen werden. Auch dieser Umstand stellt eine klare Verschlechterung für die Bevölkerung der ASt und keine Verbesserung für die Marktgemeinde Eggersdorf dar.

[…] Verwaltungs- bzw Personalkosten:

Im Hinblick auf die Verwaltung sind dem Rechnungsabschluss 2013 Verwaltungskosten iHv EUR 58.825,90 für den Vertretungskörper, Gemeinderat sowie iHv EUR 136.528,36 für die Hauptverwaltung, Gemeindeamt zu entnehmen. Rechnet man diese beiden Summen zusammen und stellt sie dem Bevölkerungsstand mit Ende 2013 gegenüber, so ergibt dies einen Verwaltungskostenaufwand in Höhe von EUR 145,14 pro Einwohner der ASt.

Die Personalkosten (für 7 Dienstposten) betrugen im Jahr 2013 EUR 213.375,21, woraus sich ein Personalkostenbeitrag von EUR 161,40 pro Einwohner der ASt ergibt.

Die bis[her] angefallenen Verwaltungs- und Personalkosten pro Einwohner sind solcherart sehr niedrig. Dies resultiert daraus, dass sehr viele Tätigkeiten (Mitarbeit [bei] der Sperr- und Sondermüllabfuhr) von unseren Gemeinderatsmitgliedern unentgeltlich und im Rahmen der Freiwilligenarbeit ausgeführt werden.

Bei einer Fusion bzw. Zusammenlegung zu einer Großgemeinde werden diese Arbeiten höchstwahrscheinlich von Mitarbeitern der fusionierten Gemeinde erledigt werden müssen, wofür zusätzliches Personal erforderlich sein wird. Die Kosten dafür sind von allen Gemeindebewohnern künftig dauerhaft zu tragen.

Laut einem der ASt vorliegenden Angebot der Fa. Iteas IT Services GmbH, FN 302970 w, würden sich zudem die anfallenden Kosten für die Umstellung der EDV Hard- und Software bzw Datenübernahme sowie für Einschulungen zwischen EUR 800.000,00 und EUR 1.000.000,00 'bewegen'. Auch für die Übernahme bzw notwendige[n] Änderungen in der Raumplanung (Flächenwidmung) würden durch die bevorstehende Fusion – Schätzungen zufolge – Kosten in Höhe von etwa EUR 600.000,00 anfallen.

Das stellt insgesamt eine klare Verschlechterung für die Bewohner sowohl der Marktgemeinde Eggersdorf als auch der ASt in Zukunft dar. Nicht zuletzt auch deshalb, da auch die Marktgemeinde Eggersdorf für die kommenden Jahre eine negative Finanzentwicklung erwarten lässt.

Aufgrund des zu erwartenden Rückgangs bei der Freiwilligenarbeit, womit zugleich auch eine Erhöhung der Kosten für die ASt verbunden sein wird, ist die geplante Zwangsfusion auch aus diesen Gründen abzulehnen. Indes würde eine Zusammenarbeit der eigenständigen Gemeinden Eggersdorf und der ASt in Form einer Verbandslösung diesen finanziellen Nachteil zur Gänze ausschalten und die Vorteile erhalten können.

Diesbezüglich ist anzumerken, dass die ASt in Sachfragen bereits in der Vergangenheit mit den Nachbargemeinden regelmäßig Abstimmungen getroffen hat. Das hat in vielen Punkten zur Steigerung der Effizien[z] der Verwaltung bzw. der umgesetzten Projekte in der Region geführt.

Laut Gemeindefinanzbericht 2013 der Statistik Austria werden aufgrund der Zusammenlegung Mehrkosten im Verwaltungsbereich entstehen.

Gegenüberstellung:

-      Gemeinden bis 2.500 Einwohner beschäftigen 8 Mitarbeiter/1000 Einwohner

-      Gemeinden über 5.000 Einwohner beschäftigen nach einer Fusion 13 Mitarbeiter/1000 Einwohner

-      Gemeinden bis 2.500 Einwohner haben 326,00 Euro an Personalkosten pro Einwohner

-      Gemeinden bis 5.000 Einwohner haben 498,00 Euro an Personalkosten pro Einwohner

Anmerkung: Die derzeitigen Amtsräume der jetzigen Gemeinde Eggersdorf bieten keine ausreichenden Möglichkeiten, die Mitarbeiter der ASt bei einer Fusion in einer sinnvollen Neuorganisation unterzubringen. Im Zuge der Fusion würden auch noch die Bediensteten der Gemeinden Hart-Purgstall und Höf-Präbach das neue Team vervollständigen. Dadurch wäre eine komplette Neuorganisation der Amtsräume für [die] neue Einheit erforderlich. Neben der ausgelasteten Flächensituation im Zentrum von Eggersdorf sind die nicht unerheblichen Kosten für einen Neubau der Amtsräume ebenfalls zum überwiegenden Anteil von der gesamten Bevölkerung der fusionierten Gemeinde zu tragen. Auch hierin ist eine klare Verschlechterung für die Bürger beider jetzigen Einzelgemeinden zu erblicken. Eine sparsame Gemeindeführung ist dabei nicht zu erkennen und die Fusion daher auch aus diesem Gesichtspunkt abzulehnen.

[…] Auch in diesem Bereich zeigt sich also, dass keine Notwendigkeit zur Fusion der ASt mit den Gemeinden Eggersdorf bei Graz, Höf-Präbach und Hart-Purgstall besteht. Die Kosten der Fusionsabwicklung würden den prognostizierten (aber von der berufenen Regierung ohnehin nicht in Zahlen erfassten) – finanziellen – Nutzen übersteigen bzw zumindest aufwiegen; die angedachte Fusion ist somit auch diesbezüglich sachlich nicht gerechtfertigt." (Zitat ohne die im Text enthaltenen Hervorhebungen)

1.3.              Die Gemeinde Höf-Präbach legt ihre Bedenken – auszugsweise – wie folgt dar:

"Zur geographischen Lage bzw zu den – angeblich – bestehenden Siedlungsverflechtungen:

[…] Richtig ist zwar, dass die genannten Gemeinden aneinander grenzen. Von angeblich bereits bestehenden Siedlungsverflechtungen – wie in den Erläuterungen zum Gesetz angeführt – kann jedoch nicht die Rede sein.

Das Ortszentrum der neuen Gemeinde liegt vom derzeitigen Zentrum ungefähr 7 km entfernt. Für viele Einwohner von Höf-Präbach bedeutete die Zusammenlegung einen erheblichen Mehraufwand von bis zu 10 km, um das Zentrum (Gemeindeamt) der Zentralgemeinde zu erreichen. Demgegenüber ist das Gemeindeamt Höf-Präbach für viele Einwohner zu Fuß erreichbar. Hinsichtlich dieser beträchtlichen Entfernung (7 – 10 Kilometer) zwischen den beiden Ortszentren ist festzuhalten, dass – laut Rechtsprechung des VfGH – große Entfernungen (von 6-7 Kilometern) die Sachlichkeit der Fusion zumindest zweifelhaft erscheinen lassen (vgl VfSlg 9819/1983; VfSlg 10.637/1985).

Das Zentrum der Marktgemeinde Eggersdorf ist zudem – aufgrund der schlechten Verkehrsanbindung – nur schwer erreichbar. Solcherart gibt es zwischen 7 Uhr und 19 Uhr lediglich zwei direkte Busverbindungen.

[…] Direkt mit der Marktgemeinde Eggersdorf zusammengewachsene Siedlungsbereiche gibt es indes nicht. Für die Einwohner der ASt ergibt sich durch die geplante Fusion insgesamt eine Verschlechterung der kommunalen Dienst- und Serviceleistungen.

Die gegebene geographische Situation verhindert ferner die Entwicklung eines Zusammengehörigkeitsgefühls, welches für eine funktionierende Gemeinde zwischen den Ortsteilen wesentlich ist. Durch die Fusionierung mit der Markgemeinde Eggersdorf bei Graz ist für die ASt keine Verbesserung der Gemeinde- und Infrastruktur in der Großgemeinde zu erwarten.

[…] Auch die von der berufenen Regierung in das Treffen geführte – angebliche – Siedlungsverflechtung trifft tatsächlich so nicht zu; die ASt verfügt über ausreichend eigene infrastrukturelle Versorgungseinrichtungen:

a) Das Gemeindeamt der ASt ist täglich besetzt, sodass die ständige Erreichbarkeit des Bürgermeisters und seiner Mitarbeiter gewährleistet ist. Die rege Inanspruchnahme des Bürgerservices spiegelt sich in dem Umstand wider, dass an den Amtstagen bis zu 20 persönliche[…] Vorsprachen zu verzeichnen sind. Der integrierte Gemeindesaal fasst bis zu 100 Personen und wird durchschnittlich bis zu fünfmal pro Woche für diverse Veranstaltungen genützt.

b) An Kinderbetreuungseinrichtungen verfügt die ASt derzeit über einen Kindergarten samt einem zusätzlichen Betreuungsservice für Kinder ab dem 18. Lebensmonat sowie einer Ferienbetreuung (Semester- und Osterferien sowie 4 Wochen Sommerbetreuung in Kooperation mit der Nachbargemeinde Brodingberg).

c) Der Bauhof der ASt besteht aus einem wirtschaftlich geführten Altstoffsammelzentrum inkl. Problemstoffsammelzentrum. Hierbei werden 9 x jährlich Altstoff[-] und Problemstoffsammlungen – auch durch die freiwillige und unentgeltliche Mitarbeit der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte – durchgeführt. Für ihre solcherart vorbildhafte Tätigkeit erhielt die ASt im Jahr 2011 den 'Golden[…]en Müllpanther 2011' in der Kategorie 'vorbildliche Gemeinde' verliehen. Seit 2013 werden zusätzlich ca. 370 Haushalte der Nachbargemeinde Laßnitzhöhe mitversorgt. Der Fuhrpark (Traktor, LKW, Stapler) ist für die bestehende Gemeindegröße bestens ausgestattet; saisonal genutzte Geräte für Schneidearbeiten, Winterdienst, etc. werden angemietet. Winterdienstvereinbarungen gibt es mit der Gemeinde Kainbach bei Graz und mit der Marktgemeinde Laßnitzhöhe; zusätzlich werden ca. 12 km Straße bzw Gehweg von der ASt mit betreut.

d) Die ASt verfügt ferner auch über einen Grünschnittlagerplatz. Das Angebot betreffend Lagerung und Kompostierung von Grünschnitt wird auch von den benachbarten Gemeinden Kainbach bei Graz und Laßnitzhöhe in Anspruch genommen.

e) Weiters verfügt die ASt über eine nahezu flächendeckende Versorgung der Haushalte mit Ortswasser (derzeitige Anschlüsse der Haushalte ca. 75 %) sowie eine[n] Wasservorrat von ca. 400 m3 in Hochbehältern (ausreichend für 100% Versorgung der Haushalte, 7 Gemeindebrunnen, 50 km Wasserleitungsnetz).

f) Durch das geplante Heizwerk-Projekt 'Nahwärme Höf-Präbach', wodurch der Ortskern inkl. Gemeindeamt und Kindergarten versorgt werden, soll eine erhebliche Luftverbesserung für das gesamte Lembachtal erwirkt werden.

g) Das Straßen- und Verkehrsnetz der ASt erstreckt sich über 80 km Straßennetz und ca. 40 km Gehwege und befindet sich im besten Zustand. Daneben bestehen zusätzlich drei Park & Ride Parkplätze in den Haltestellenbereichen entlang der B65.

h) An weiteren Einrichtungen der ASt bestehen zwei Gasthäuser (eines davon mit Fremdenzimmer) sowie ein Heuriger; an Sport- und Freizeiteinrichtungen existieren ein Fußballplatz, eine Tennisanlage, eine Asphalt- bzw Eisbahn für Stockschießen, ein Eislaufplatz (in konkreter Planung), ein Jugendraum (im Eigentum der ASt, organisiert und verwaltet vom JUKUV – Jugend- und Kulturverein Höf-Präbach) sowie drei öffentliche Spielplätze.

i) Im Gemeindeamt befinden sich drei Mietsozialwohnungen; an weiteren Mietobjekten existiert jeweils eine Wohnung beim Sportheim Höf-Präbach sowie im Gasthaus 'Höf-Präbacher Hof' samt weiteren 4 Fremdenzimmer[n].

j) Die Antennengemeinschaft Lembach verfügt über ein Leitungsnetz über 1,8 km mit 9 Streckenverstärkern für 154 Haushalte. Die Kopfstation befindet sich im Gemeindeamt der ASt. Zusätzlich ist die Installation schnellen Internets in Planung.

k) Neben dem Gemeindesaal im Gemeindeamt stehen den Einwohnern weitere Veranstaltungsräume im Bauhof (75 Personen), Jugendraum (50 Personen), Kohlbauerhof, ******* ******* (250 Personen)[,] Vereinsheim SU Höf-Präbach (80 Personen) sowie im Gasthaus Höf-Präbacher Hof (für 80 Personen) zur Verfügung[.]

l) Hinsichtlich der freiwilligen Feuerwehr (Haselbach) besteht eine Verbandslösung mit der Nachbargemeinde Brodingberg.

m) Schließlich weist die ASt eine beträchtliche Anzahl an Nahversorgungsmöglichkeiten für ihre Einwohner auf: Es existiert solcherart das Kaufhaus Stelzmann sowie ein Bauernmarkt. Darüber hinaus bestehen Versorgungsmöglichkeiten über zahlreiche Direktvermarkter ('Ab Hof-Verkauf'). Weiters in Planung ist eine Tankstelle mit einem 80m2 großen Lebensmittelmarkt.

[…] Aufgrund dieser umfangreichen, gut funktionierenden und eigenständigen Versorgungseinrichtungen der ASt kann von einer Siedlungsverflechtung und einem sonstigen tiefer gehenden Kontakt der Fusionsgemeinden folglich nicht ausgegangen werden. Solcherart können diese Faktoren auch nicht zur Begründung der gegenständlichen Fusion herangezogen werden. Die angedachte Fusion ist somit (auch) aus diesem Grund sachlich nicht gerechtfertigt.

[…] Zum Stichtag 01.01.2014 wohnen 1.465 Personen im Gemeindegebiet der ASt. Die ASt verzeichnet seit dem Jahr 1981 einen Bevölkerungszuzug bzw -zuwachs von 31,3 %.

Aufgrund der jährlich ca 15 Bauverhandlungen (im Zeitraum der letzten vier Jahre) lässt sich bis zum Jahr 2030 ein weiterer Bevölkerungszuwachs von 16 % auf ca 1.700 Einwohner prognostizieren.

Auf Grund der bereits jetzt vorhandenen guten Infrastruktur ist die ASt alleine (und besser als bei einer Zusammenlegung) 'überlebensfähig'. Eine Notwendigkeit zur Fusion besteht nicht, da auch nach dieser Reformmaßnahme nicht von einer noch positiveren Entwicklung der neuen Gemeinde ausgegangen werden kann.

[…]

[…] Zur finanziellen Lage:

[…] Die finanzielle Lage der ASt war im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 trotz eines wirtschaftlich schwierigen Umfeldes positiv. Die ASt konnte in den letzten Jahren (2008 – 2012) den ordentlichen Haushalt der Gemeinde immer mit Überschüssen abschließen. Im Bereich des außerordentlichen Haushaltes konnte die ASt zahlreiche Investitionsvorhaben im Betrachtungszeitraum mit Unterstützung aus Bedarfszuweisungsmitteln realisieren. Die ASt war in der Lage, durch erhebliche Zuführungen an den außerordentlichen Haushalt auch eigene Mittel für diese Investitionsvorhaben zur Verfügung zu stellen. Der Verschuldungsgrad der ASt liegt per 31.12.2013 bei 0,0 %. Auch die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2014 und 2015 lassen eine geordnete Haushaltsführung erkennen.

Die ASt hat solcherart immer verantwortungsvoll und vorausschauend gewirtschaftet. In den letzten Jahren konnten daher immer Sollüberschüsse verzeichnet werden[…].

[…]

Demgegenüber zeigt die mittelfristige Finanzplanung der Gemeinde Eggersdorf für die Jahre 2014 und 2015 einen negativen Ausblick.

[…] Eine von der Fachzeitschrift 'public – das österreichische gemeindemagazin' in Auftrag gegebene Analyse des Zentrums für Verwaltungsforschung (KDZ) untersuchte die finanzielle Lage der heimischen Gemeinden.

Diese Untersuchung ergab, dass sich die ASt im Jahr 2013 im Bonitäts-Ranking auf Platz Nr 37 von gesamt 2.354 Gemeinden und somit unter den 'Top' 50 Gemeinden Österreichs befindet. Damit erzielte die ASt sogar eine Verbesserung von fünf Plätzen gegenüber dem Jahr 2012 (42. Platz).

Die ASt ist demnach bereits jetzt alleine in finanzieller Hinsicht in der Lage, ihre Pflichtaufgaben bestens selbständig zu erfüllen und notwendige Investitionen für die Gestaltung des kommunalen Raumes und ihre Gemeindemitglieder durchzuführen.

[…] Aufgrund der geplanten Zusammenlegung ist in der Folge jedoch keineswegs mit Vorteilen für die ASt zu rechnen. Vielmehr wird es zu finanziellen Belastungen der Gemeindebürger kommen. Solcherart lassen sich hinsichtlich der bestehenden Abfallwirtschaft, Wasserversorgung und betreffend Abwasser/Kanal anhand eines konkreten Tarifvergleichs der diesbezüglichen Gebühren der ASt mit denjenigen der Marktgemeinde Eggersdorf durch fusionsbedingt vorzunehmende Angleichungen höhere Gemeindeabgaben bis zu EUR 190,00 je Haushalt (4 Personen) jährlich prognostizieren.

[…] Im Jahr 2013 waren 7 Personen in der Verwaltung der ASt beschäftigt. Das entspricht 4,8 Mitarbeiter[n] pro 1000 Einwohner[n]. Laut Gemeindefinanzbericht liegt der österreichweite Durchschnitt bei Gemeinden mit einer Größe entsprechend derjenigen der ASt bei 8 Mitarbeitern.

Die bis dato angefallenen Verwaltungs- und Personalkosten pro Einwohner sind also sehr niedrig. Dies resultiert daraus, dass effizient und sparsam gearbeitet wird/wurde und sehr viele Tätigkeiten von den Gemeinderatsmitgliedern der ASt ehrenamtlich und unentgeltlich ausgeführt werden.

Weiters hat der Bürgermeister der ASt mit seinem Team Gemeindeprojekte geplant, organisiert und umgesetzt, wodurch enorme Finanzmittel für den Kanalbau, Gehwegbauten, Wasser Hochbehälter, Brückenbau etc.[…] eingespart werden konnten.

Durch die geplante Fusion zu einer Großgemeinde würden diese Arbeiten sodann von Mitarbeitern der fusionierten Gemeinde erledigt werden müssen, wofür zusätzliches Personal erforderlich sein wird. Die dafür anfallenden Kosten sind künftig von allen Gemeindebewohnern dauerhaft zu tragen.

Laut einem der ASt vorliegenden Angebot der Fa. ***** ** ******** ****, FN 302970 w, würden sich zudem die anfallenden Kosten für die Umstellung der EDV Hard- und Software bzw Datenübernahme sowie für Einschulungen zwischen EUR 800.000,00 und EUR 1.000.000,00 'bewegen'. Auch für die Übernahme bzw notwendige[n] Änderungen in der Raumplanung (Flächenwidmung) würden durch die bevorstehende Fusion – Schätzungen zufolge – Kosten in Höhe von etwa EUR 600.000,00 anfallen.

Das stellt insgesamt eine klare Verschlechterung der Situation für die Bewohner der Fusionsgemeinden in Zukunft dar. Nicht zuletzt auch in Hinblick darauf, dass die Marktgemeinde Eggersdorf für die kommenden Jahre eine negative Finanzentwicklung erwarten lässt, wovon selbst die berufene Regierung in ihren erläuternden Bemerkungen zum StGsrG ausgeht:

[… (Auszug aus den Erläuterungen zu §3 Abs3 Z1 StGsrG, RV 2347/1 BlgLT [Stmk.] 16. GP, 71)]

Indes würde eine Zusammenarbeit der eigenständigen Gemeinden Eggersdorf und der ASt in Form einer Verbandslösung diesen finanziellen Nachteil zur Gänze ausschalten und die Vorteile erhalten können.

Anmerkung: Die derzeitigen Amtsräume der jetzigen Gemeinde Eggersdorf bieten keine ausreichenden Möglichkeiten, die Mitarbeiter der ASt bei einer Fusion in einer sinnvollen Neuorganisation unterzubringen. Im Zuge der Fusion würden auch noch die Bediensteten der Gemeinden Hart-Purgstall und Brodingberg das neue Team vervollständigen. Dadurch wäre eine komplette Neuorganisation der Amtsräume für [die] neue Einheit erforderlich. Neben der ausgelasteten Flächensituation im Zentrum von Eggersdorf sind die nicht unerheblichen Kosten für einen Neubau der Amtsräume ebenfalls zum überwiegenden Anteil von der gesamten Bevölkerung der fusionierten Gemeinde zu tragen. Auch hierin ist eine klare Verschlechterung für die Bürger beider jetzigen Einzelgemeinden zu erblicken. Eine sparsame Gemeindeführung ist dabei nicht zu erkennen und die Fusion daher auch aus diesem Gesichtspunkt abzulehnen.

[…] Auch in diesem Bereich zeigt sich also, dass keine Notwendigkeit zur Fusion der ASt mit den Gemeinden Eggersdorf bei Graz, Brodingberg und Hart-Purgstall besteht. Die Kosten der Fusionsabwicklung würden den prognostizierten (aber von der berufenen Regierung ohnehin nicht in Zahlen erfassten) – finanziellen – Nutzen übersteigen bzw zumindest aufwiegen; die angedachte Fusion ist somit auch diesbezüglich sachlich nicht gerechtfertigt." (Zitat ohne die im Text enthaltenen Hervorhebungen)

1.4.              Weiters führt die Gemeinde Hart-Purgstall zum Verlust der Bürgernähe Folgendes aus (das Vorbringen der Gemeinde Brodingberg ist im Wesentlichen übereinstimmend):

"Durch die geplante Fusion kann die Nähe der Gemeindeführung zum Bürger weder in der Marktgemeinde Eggersdorf noch in der Gemeinde der ASt im aktuellen Ausmaß aufrechterhalten werden.

Derzeit wird die Bevölkerung in beiden Gemeinden von jeweils 15, also gesamt von 30, Gemeinderäten vertreten. Nach der Zusammenlegung ist jedoch nicht einmal gesichert, dass aus jedem Ortsteil überhaupt eine politische Vertretung im Gemeinderat vorhanden ist. Selbst bei einer theoretisch aliquoten Aufteilung würde sich pro aktueller Gemeinde die Anzahl der Gemeinderäte auf 6 reduzieren[.] Für die Bevölkerung beider Gemeinden würde sich daher die derzeit vorhandene Bürgernähe der Gemeindevertretung deutlich negativ für die Bewohner entwickeln, was eine klare Verschlechterung für beide Gemeinden mit sich bringen würde.

Auch das jetzige 'Bürgerservice' der Gemeindeverwaltung der ASt wird nach der Fusion nicht mehr im aktuellen Ausmaß und mit der nötigen Bürgernähe zu den Problemen der Bürger geboten werden können. Auch die jetzt sehr gut funktionier[ende] 'Freiwilligenarbeit' wird in der fusionierten Gemeinde nicht mehr in dem Ausmaß gegeben sein, wodurch davon auszugehen ist, dass sich die Verwaltungs- und Personalkosten deutlich erhöhen werden. Das ist aber wiederum von der Bevölkerung zu bezahlen und stellt ebenfalls eine klare Verschlechterung für beide Gemeinden dar." (Zitat ohne die im Text enthaltenen Hervorhebungen)

1.5.              Außerdem bringt die Gemeinde Hart-Purgstall Folgendes vor (die Vorbringen der Gemeinden Brodingberg und Höf-Präbach sind im Wesentlichen übereinstimmend):

"Bereits oben wurde erwähnt, dass der allgemein anhaltende Widerstand der Bevölkerung zumindest ein Indiz dafür ist, dass die Gemeindevereinigung unsachlich ist/war.

In [verschiedenen Schreiben und Stellungnahmen] kommunizierte die ASt gegenüber der berufenen Regierung stets, dass ihrer Ansicht nach kein Bedarf nach einer Zusammenlegung besteht.

[…] [D]ie im Gemeindegebiet der ASt durchgeführte Bürgerbefragung zur Gemeindezusammenlegung vom 25.05.2012 bis 08.06.2012 [ergab] eine deutlich ablehnende Haltung der Bevölkerung der ASt hinsichtlich der Fusion mit den Gemeinden Eggersdorf bei Graz, Höf-Präbach und Brodingberg. Bei einer Wahlbeteiligung von 81,05% stimmten 1.014 Bürger (das sind 92%) dafür, dass die Eigenständigkeit der ASt beibehalten wird. 83 Bürger (8%) votierten für eine Zusammenlegung. Eine Zusammenlegung mit den Gemeinden Eggersdorf bei Graz, Höf-Präbach und Brodingberg wird daher – auch – von der Bevölkerung der ASt abgelehnt. [Brodingberg: Bürgerbefragung vom 25.5.2012 bis 8.6.2012: Wahlbeteiligung: 83 %, 90% für Eigenständigkeit; Höf-Präbach: Bürgerbefragung vom 25.5.2012 bis 8.6.2012: Wahlbeteiligung 82% , 96% für Eigenständigkeit]

[…] Seit Beginn des Steiermärkischen Strukturreformprozesses ist daher der allgemein anhaltende Widerstand der ASt bzw der im Gemeindegebiet der ASt lebenden Bevölkerung dokumentiert. Es ist davon auszugehen, dass dieser Widerstand in der Bevölkerung auch nach dem 01.01.2015 anhalten wird, was ein Leben und ein Wirtschaften in der neuen Gemeinde zusehends und auf nicht überschaubare Zeit erschweren wird. Dies umso mehr, als nach Informationen der ASt auch eine Bürgerbefragung in den Gemeinden Höf-Präbach und Brodingberg eine ablehnende Haltung der dortigen Bevölkerung betreffend die geplante Zusammenlegung mit der ASt ergab.

[…]

[…] Anmerkung: zum – von der berufenen Regierung – negierten 'Parteiengehör' und zur mangelhaften Begründung des Gesetzes:

[…] Eine konkrete, auf das spezielle Ansinnen der berufenen Regierung betreffend eine Zusammenlegung der ASt mit den Gemeinden Eggersdorf bei Graz, Höf-Präbach und Brodingberg bezogene (ausführliche) Begründung wurde der ASt nie übermittelt bzw zur Verfügung gestellt. Dies obwohl die ASt von der berufenen Regierung mehrfach eine entsprechende Informationsfreigabe forderte.

[…] Aufgabe der berufenen Regierung war und wäre es (im Sinne einer 'Bringschuld'), eine dem Sachlichkeitsgebot entsprechende Prognose zu erstellen, mittels welcher die konkrete Fusion zu begründen ist. Bisher wurden der ASt keine Argumente bzw Prognosedaten, etwa im Sinne einer dem Stand [der] europäischen Rechtsprechung entsprechenden Machbarkeitsstudie mit mittelfristiger Planung, bekannt gegeben; dies wird auch nicht in den Erläuterungen zu dem vorliegenden StGsrG 'nachgeholt', wo – beinahe bei jeder Fusion gleichlautend – mit allgemeinen Stehsätzen versucht wird, die jeweilige Fusion zu rechtfertigen. Dies lässt den berechtigten Rückschluss zu, dass seitens der berufenen Regierung im Vorfeld der Entscheidung überhaupt keine fachlich fundierte Grundlagenforschung betrieben wurde und solcherart keine dem Sachlichkeitsgebot entsprechenden Prognosewerte ermittelt wurden, welche die im kon-kret[en] Fall angedachte Fusion tatsächlich (und nicht nur mit allgemeinen Stehsätzen umschrieben) begründen würden.

[…] Die von der berufenen Regierung im StGsrG festgelegte Zusammenlegung der ASt mit den Gemeinden Eggersdorf bei Graz, Höf-Präbach und Brodingberg wurde im Ergebnis weder im StGsrG noch in den diesbezüglichen Erläuterungen ordnungsgemäß begründet. Es wäre von der berufenen Regierung nämlich etwa (schriftlich) darzulegen, welche volkswirtschaftlichen und kommunalwirtschaftlichen Vorteile sich konkret für die Bevölkerung der betroffenen Gemeinden ergeben würden und warum eine Zusammenlegung mit den Gemeinden Eggersdorf bei Graz, Höf-Präbach und Brodingberg die einzig sinnhafte Form einer gesicherten kommunalen Entwicklung (ein Gemeindeverband iSd Art116a B-VG bzw iSd §38 Stmk GemO wurde von der berufenen Regierung im Reformprozess überhaupt zur Gänze abgelehnt bzw negiert) sein kann.

[…] Auf Grund der von der berufenen Regierung vorgebrachten allgemein gehaltenen 'Stehsätze' kann nicht davon ausgegangen werden, dass durch die Zusammenlegung Verbesserungen zu erwarten sind.

[…]

[…] Zum 'gelinderen Mittel' der Zusammenarbeit von Gemeinden im Wege eines Gemeindeverbands anstelle einer Zwangsfusionierung:

[…] Zu dieser 'informationsverweigernden' und – wie dargelegt – auch nicht begründeten Haltung der berufenen Regierung kommt hinzu, dass – wie bereits erwähnt – freiwillige interkommunale Kooperationen (als mögliche Alternative zur Zwangsfusion) seitens der berufenen Regierung überhaupt nicht geprüft, ja sogar negiert wurden. Es muss daher die Frage bedauerlicherweise unbeantwortet bleiben, ob nicht etwa im jeweiligen Einzelfall ein Gemeindeverband als sparsamer, wirtschaftlicher und zweckmäßiger anzusehen wäre[…] als die nunmehr angedachte Zwangsfusion.

[…] Gemäß Art116a B-VG bzw §38 Stmk GemO können sich Gemeinden zur Besorgung ihrer Angelegenheiten durch Vereinbarungen zu Gemeindeverbänden zusammenschließen. Im Sinne dieser Möglichkeit haben sich gegenständlich auch die Gemeinden Höf-Präbach, Brodingberg und die ASt zum Gemeindeverband 'Rabnitztal-Riesstraße' zusammengeschlossen. Man setzt hier auf die gemeinsame Nutzung bestehender Einrichtungen wie Kindergärten, Altstoffsammelzentren und einer gemeinsamen Verwaltung mit dennoch eigenständiger Führungs- und Finanzhoheit für jede einzelne Gemeinde.

Die Satzungen dieses Mehrzweckverbandes 'Rabnitztal-Riesstraße' wurden am 27.09.2012 unterzeichnet und beim Land Steiermark eingereicht. Am 21.03.2013 teilte die Abteilung 7, Amt der Steiermärkischen Landesregierung[,] mit, dass die Satzungen des Gemeindeverbandes nicht genehmigungsfähig sind.

Die besagten Satzungen wurden daraufhin neu er- bzw überarbeitet, im Gemeinderat der ASt einstimmig beschlossen und – bereits – am 14.10.2013 erneut zur Genehmigung vorgelegt. Mit Note der Abteilung 7, Amt der Steiermärkischen Landesregierung, vom (erst) 28.04.2014 teilte diese wiederum (beinahe gleichlautend wie am 21.03.2013) mit, dass auch diese Fassung der Verbandssatzungen nicht genehmigungsfähig wäre; eine Hilfestellung zur Herausarbeitung einer genehmigungsfähigen Satzung des Verbandes erfolgte nicht, man beschränkte sich seitens des Landes auf allgemeine Anmerkungen. Dieses im Ergebnis 'verbandsverneinende' Verhalten des Landes passt auch zur Feststellung der berufenen Regierung in der Fusionsverhandlung mit der ASt vor der Bezirkshauptmannschaft, wonach eine Verbandlösung keine Unterstützung finden würde.

[…] Die Wahl des schärfsten Mittels (Auflösung der Selbstbestimmungs- und Selbstverwaltungseinheit) bei Vorliegen von gelinderen 'Mitteln' (der Zusammenarbeit) kann beim besten Willen nicht dem Sachlichkeitsgebot/dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Gemeindezusammenlegungen, welche nicht auf freiwilliger Basis, sondern vielmehr unter Zwang erfolgen, sind als nicht mehr zeitgemäß zu betrachten und entsprechen nach Ansicht der ASt nicht dem demokratischen Grundverständnis der Republik Österreich." (Zitat ohne die im Text enthaltenen Hervorhebungen)

1.6.              Schließlich merkt die Gemeinde Hart-Purgstall Folgendes an:

"Die ASt ist seit Anfang des Jahres 2000 Mitglied der Region 'Schöcklland'. Weitere Mitgliedsgemeinden sind Stattegg, Semriach, Kumberg, St. Radegund bei Graz, Eggersdorf bei Graz, Weinitzen[,] Stenzengreith[…] [und] Neudorf bei Passail.

Ziel dieser Zusammenarbeit ist die gemeinsame Verwendung des Schöcklland-Logos sowie die Vermarktung und der Verkauf von Produkten und Dienstleistungen unter der Dachmarke 'Schöcklland'.

Die Gemeinden Brodingberg und Höf-Präbach sind der Region 'Hügelland' zugehörig. Im Falle einer Zusammenlegung würde in diesem Bereich eine Änderung erfolgen. Diese betrifft auch die ansässigen Betriebe, welche einen Kooperationsvertrag mit der jeweiligen Region abgeschlossen haben. Es wurde[n] Vermarktungsideen und -wege im Laufe der Jahre geschaffen, welche bei einer Zusammenlegung nicht mehr verwendbar sind.

Die ASt nützt ebenfalls das Beratungsservice des Regionalmanagement Graz & Graz-Umgebung, welches als Koordinierungsstelle für regionale Projekte und EU-Programme fungiert.

Es besteht eine Mitgliedschaft bei der 'Hügelland östlich von Graz – Schöcklland Ges.b.R.'. Im Rahmen dieser Mitgliedschaft wurden Förderung[s]projekte im Kulturbereich 'Schloss Dornhofen' und ein 'Wasserprojekt' abgehandelt. Diese Mitgliedschaft ist jedoch im Auslaufen."

2. Die Stmk. Landesregierung bestreitet die Zulässigkeit der Anträge und erstattet jeweils eine Äußerung zu den im Antrag dargelegten Bedenken der Gemeinden Hart-Purgstall, Brodingberg und Höf-Präbach.

1.7.              Zu den Bedenken der Gemeinde Hart-Purgstall nimmt die Stmk. Landesregierung – auszugsweise – wie folgt Stellung:

"Die besonders ausgeprägten Verflechtungen der Antragstellerin sowie der weiteren durch das bekämpfte Gesetz vereinigten Gemeinden Brodingberg und Höf-Präbach mit der Marktgemeinde Eggersdorf werden im Schreiben der Marktgemeinde Eggersdorf an das Amt der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. Jänner 2012 […] wie folgt dargestellt: '... Die Pfarre Eggersdorf besteht aus den Gemeinden Brodingberg, Eggersdorf, Höf-Präbach und Hart-Purgstall. Zwischen den Gemeinden besteht eine enge Verbindung durch den Pfarrverband, den Schulverband, den Staatsbürgerschaftsverband und [die] Musikschule sowie eine[…] gemeinsame[…] Aufbahrungshalle. Auch im sozialen Bereich werden derzeit die notwendigen Beschlüsse für die Umsetzung der Verwaltungsgemeinschaft ISGS Südliches Schöcklland mit dem Standort im Generationenhaus Eggersdorf gefasst. Zusätzlich werden unser Schwimmbad und das Sportzentrum gemeinsam genützt und es besteht eine Kooperation bei der Fernwärme ...'[.]

[…]

Festgestellt wird, dass im Gemeindegebiet der Antragstellerin keine Schule existiert. Wie die Antragstellerin selbst ausführt, gehört sie (teilweise) zum Schulsprengel der Volksschule Eggersdorf bei Graz. Außerdem ist sie gemäß der Verordnung der Landesregierung über die Festsetzung des Schulsprengels dem Sprengel der Neuen Mittelschule Eggersdorf sowie dem Sprengel der Polytechnischen Schule Eggersdorf zugeordnet.

Im Schuljahr 2013/14 besuchten 50 SchülerInnen der Antragstellerin die Volk[s]-schule Eggersdorf, 31 SchülerInnen die Neue Mittelschule Eggersdorf und 5 SchülerInnen die Polytechnische Schule Eggersdorf.

Die Mitnutzung der genannten (Pflicht-)Schulen durch die Antragstellerin stellt eine wichtige Verbindung der Antragstellerin zur Marktgemeinde Eggersdorf bei Graz dar.

Hinsichtlich de

Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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