TE Vfgh Erkenntnis 2014/11/24 G90/2014 ua

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Veröffentlicht am 24.11.2014
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Index

L1030 Gemeindestruktur

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Gesetz
B-VG Art115 Abs2, Art116 Abs1
B-VG Art140 Abs1 Z1 litc
Stmk GemeindestrukturreformG §1, §3, §4
Stmk GdO 1967 §6 Abs2

Leitsatz

Abweisung weiterer Individualanträge von Gemeinden auf Aufhebung von Bestimmungen des Stmk GemeindestrukturreformG betreffend Gemeindefusionen; keine Unsachlichkeit der bekämpften Vereinigungen

Spruch

Die Anträge werden abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe

I.              Antrag und Vorverfahren

1. Gestützt auf Art140 B-VG begehren die antragstellenden Gemeinden Pitschgau (protokolliert zu G90/2014), Großradl (protokolliert zu G103/2014) und Sankt Oswald ob Eibiswald (protokolliert zu G115/2014), jeweils §3 Abs2 Z2 Steiermärkisches Gemeindestrukturreformgesetz – StGsrG, LGBl 31/2014 (berichtigt durch LGBl 36/2014), als verfassungswidrig aufzuheben; die Gemeinde Sankt Oswald ob Eibiswald beantragt, in eventu die Wortfolge ", Sankt Oswald ob Eibiswald" in §3 Abs2 Z2 StGsrG als verfassungswidrig aufzuheben.

1.1.              Die antragstellenden Gemeinden legen ihre Bedenken wie folgt dar.

1.2.              Die Gemeinde Pitschgau hegt im Wesentlichen folgende Bedenken:

"Warum die angedachte Gebietsänderung nicht dem Sachlichkeitsgebot entspricht:

[…] Zur geographischen Lage bzw zu den – angeblich – bestehenden Siedlungsverflechtungen:

[…] Richtig ist zwar, dass die genannten Gemeinden aneinander grenzen. Von angeblich bereits bestehenden Siedlungsverflechtungen – wie in den Erläuterungen zum Gesetz angeführt – kann jedoch nicht die Rede sein.

Insgesamt erstreckt sich das neue Gemeindegebiet auf ca. 152 km² und weist eine West-Ost-Entfernung von ca. 30 km auf. Die äußerste Katastralgemeinde Bischofegg, die an die Gemeinde Oberhaag angrenzt, liegt ca. 6 km vom Zentralort Eibiswald entfernt.

Hinsichtlich dieser beträchtlichen Entfernung (bis zu 6 Kilometer) zwischen den beiden Gemeinden ist festzuhalten, dass – laut Rechtsprechung des VfGH – große Entfernungen die Sachlichkeit einer Fusion zumindest zweifelhaft erscheinen lassen […].

Darüber hinaus spielt die Entfernung zwischen den jeweiligen Gemeinden insbesondere auch dann eine Rolle, wenn durch den Zusammenschluss zu einer Großgemeinde die vorhandene Infrastruktur nicht weiter betrieben wird (zB Gemeindeamt, Bauhof, Kindergarten, Veranstaltungshalle, Altstoffsammelzentrum, etc.)[.] Die finanzielle Lage der neuen Großgemeinde (Abgangsgemeinde) lässt genau diesen Fall erwarten. Die Zwangsfusion wird demnach eine Verschlechterung für die gesamte Bevölkerung der neuen Gemeinde zur Folge haben.

Die Feststellung, dass die Gemeinde Eibiswald laut Kriterien des Leitbildes zur Gemeindestrukturreform des Landes das einzige teilregionale Versorgungszentrum darstellt, ist unzutreffend. Diese Feststellung lässt die Tatsache außer Acht, dass die ASt auch eine Nachbargemeinde von Wies ist und mit dieser sogar eine längere gemeinsame Grenze aufweist als mit der Gemeinde Eibiswald. Die ASt ist solcherart auch mit der Gemeinde Wies im Bereich der Schulen, Pfarre, Wasserverband, Tourismusverband, Versorgung und Kultur verbunden.

Dabei ist festzuhalten, dass die Gemeinde Wies ein größeres Angebot an wirtschaftlichen und soziokulturellen Ressourcen aufweist und mit der GKB-Bahnlinie besser an das öffentliche Nahverkehrsnetz angebunden ist als die Gemeinde Eibiswald.

Die ASt gliedert sich in 4 Katastralgemeinden (Bischofegg, Pitschgau, Haselbach und Hörmsdorf), wobei nur bei der Katastralgemeinde Hörmsdorf eine größere Siedlungsverflechtung mit dem Zentralort Eibiswald gegeben ist. Die KG Pitschgau ist vorrangig mit der Gemeinde Wies verbunden, da diese in den Schulsprengeln der Haupt- und Volksschule Wies 'eingesprengelt' ist. Die Katastralgemeinde Bischofegg ist stärker mit der Gemeinde Oberhaag verbunden (zB Pfarre), sodass auch hier keine Siedlungsverflechtung mit Eibiswald besteht.

[…] Die von der berufenen Regierung in das Treffen geführte – angebliche – Siedlungsverflechtung trifft tatsächlich so also nicht zu; die ASt verfügt außerdem über ausreichend eigene infrastrukturelle Versorgungseinrichtungen, wie etwa:

[… (Es werden Infrastruktureinrichtungen aufgezählt.)]

Ferner betreibt die ASt einen 2-gruppigen alterserweiterten Kindergarten, indem insgesamt 40 Kinder betreut werden können. Prognosen lassen erkennen, dass auch in den Jahren 2014/15 (38 Kinder) und 2015/16 (46 Kinder) eine sehr gute Auslastung erreicht werden kann. Die ASt verfügt ferner über eine gewachsene eigene Vereinsstruktur (zB 4 Eisschützenvereine, Sportverein, Tennisverein, Pensionistenverband udgl.), welche keinerlei Verbindungen zu den anderen Gemeinden oder Vereinen aufweist.

Die Lebensrealität der Bevölkerung der ASt zeigt, dass die Grundfunktionen für den täglichen Bedarf den gegebenen Bedürfnissen entsprechen. Da die Gemeinde eine Wohngemeinde ist und es viele Auspendler in die Zentralräume Deutschlandsberg, Leibnitz und Graz gibt, werden die Dienstleistungs- und Nahversorgungsangebote meist im Nahbereich des Arbeitsortes in Anspruch genommen, wodurch es keine unmittelbare Fokussierung auf ein teilregionales Versorgungszentrum mehr gibt.

Die Entwicklung der Wirtschaftsregion 47° Nord hat gezeigt, dass eine nachhaltige strategische und räumliche Standortentwicklung durch die festgelegte Gemeindefusion nicht gesichert ist. Es wird auch zukünftig in der Standortentwicklung eine Konkurrenzsituation zwischen den beiden neuen Gemeinden Wies und Eibiswald [be]stehen und somit werden durch die Strukturreform nicht gesichert mögliche Synergiepotentiale erreicht. So ist bereits die Firma *** vom Standort 47° Nord in Hornsdorf mit ca. 150 Mitarbeitern nach Wies übersiedelt. Weiters hat sich die Firma ****** gegen den Standort Hör[m]sdorf und für den Standort Wies entschieden.

[…] Auch aufgrund dieser umfangreichen, gut funktionierenden und eigenständigen Versorgungseinrichtungen der ASt aller Art kann von einer Siedlungsverflechtung der Fusionsgemeinden folglich nicht ausgegangen werden. Solcherart können diese Faktoren auch nicht zur Begründung der gegenständlichen Fusion herangezogen werden. Die angedachte Fusion ist somit (auch) aus diesem Grund sachlich nicht gerechtfertigt.

[…] Für die ASt wird im StGsrG ein rückläufiger Bevölkerungsstand prognostiziert. Die Prognosen gehen von einem Bevölkerungstand von 1.449 im Jahr 2030 im Gegensatz zu 1.592 im Jahr 2013 aus.

Der gegenständlich prognostizierte weitere Bevölkerungsrückgang ist jedoch geradezu regionstypisch. Solcherart weisen auch die anderen Fusionsgemeinden einen rückläufigen Bevölkerungsstand auf (Soboth -36,9%, Aibl -14%, Eibiswald –8,1%). Das ist jedoch insofern nicht verwunderlich, als es den Gemeinden mit ländlicher Struktur durch die bestehenden Landesgesetze (Raumordnung) in der Vergangenheit erschwert wurde, Baulandausweisungen zu ermöglichen. Solcherart wurden ausschließlich die Zentralräume gestärkt.

Aber auch durch die Zusammenlegung der ASt mit den Gemeinden Eibiswald, Aibl, Sankt Oswald, Großradl und Soboth wird eine weitere Abwanderung nicht verhindert werden können, da dies – wie erwähnt – regionsspezifisch ist.

Im Gegenteil: Auf die ASt bezogen würde die Abwanderung durch die Fusion sogar noch beschleunigt werden, da die Infrastrukturerhaltung bzw die Entscheidung hierüber nicht mehr in der Hand der Gemeinde liegt. Eine positive Steuerung kann nur in der Selbstverwaltung garantiert werden. Die Entscheidung über die Wohnortwahl erfolgt jedoch besonders aufgrund der vorhandenen Infrastruktur.

Mit der Registerzählung 2012 waren in der ASt insgesamt 1.595 Personen mit Hauptwohnsitz gemeldet. Vergleicht man dies mit dem Zeitraum beginnend vom Jahr 1951 ergeben sich folgende Veränderungen:

[… (Tabelle der Bevölkerungsentwicklung der Gemeinde)]

Aus der oben angeführten Veränderungstabelle kann entnommen werden, dass der Bevölkerungsstand der ASt selbst über 60 Jahre hinweg gerechnet als stabil angesehen werden kann. Positiv kann auch vermerkt werden, dass in den Jahren 2011 auf 2012 ein Bevölkerungszuwachs zu verzeichnen ist. Sowohl aus der langfristigen als auch aus der kurzfristigen Entwicklung muss daher die von der Landesstatistik Steiermark prognostizierte negative Bevölkerungsentwicklung von -9,3 % für die ASt bis zum Jahr 2030 in Frage gestellt werden. Auch die Landesstatistik Steiermark verweist in ihrer Bevölkerungsprognose [darauf], dass Prognosen in der Bevölkerungsentwicklung auf kleinregionaler Ebene mit großer Unsicherheit behaftet sind. Eine Herausforderung der negativen Bevölkerungsentwicklung wie diese in den Erläuterungen zum Gemeindestrukturreformgesetz postuliert wird, kann für die ASt daher nicht abgeleitet werden.

[…]

[…] Zur finanziellen Lage:

[…] Gemeindehaushalt:

Die finanzielle Entwicklung der ASt war im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 trotz eines wirtschaftlich schwierigen Umfeldes positiv. Die ASt konnte in den letzten Jahren (2008 – 2012) den ordentlichen Haushalt der Gemeinde ausgeglichen und mit Überschüssen abschließen.

Solcherart ergeben sich aus der Gegenüberstellung der jährlichen Ergebnisse des ordentlichen Haushalts für die ASt tieferstehend tabellarisch dargestellte Soll-Überschüsse:

[… (Tabelle der Finanzsituation der Gemeinde der Jahre 2008 bis 2013)]

Im Vergleich zu den anderen Fusionsgemeinden konnte die ASt im Jahr 2012 als einzige Gemeinde einen Soll-Überschuss erwirtschaften:

[… (Tabelle der Finanzsituation der von der Vereinigung betroffenen Gemeinden)]

Auch aus der mittelfristigen Finanzprognose ergibt sich, dass die ASt – bei Beibehaltung ihrer Eigenständigkeit – auch in den Jahren 2015 bis 2019 mit Soll-Überschüssen rechnen darf:

[…]

Bei einer Zwangsfusion würde der ordentliche Haushalt der neu entstehenden Gemeinde hochgerechnet auf die VA-Daten 2012 mit EUR 664.100,00 defizitär ausfallen, selbst wenn die bisherigen Überschüsse der Gemeinde Pitschgau bereits eingerechnet wären. Auch dieser Umstand stellt für die ASt eine wirtschaftliche Schlechterstellung dar. Die von der berufenen Regierung durch die Fusion behauptete Stärkung der Wirtschaft der neuen Gemeinde würde – wenn überhaupt – sohin zu Lasten der ASt gehen. Eine Verbesserung ist hier freilich nicht zu erblicken.

[…] Der Verschuldungsgrad der ASt ist im Zeitraum 2008 – 2013 erheblich gesunken und liegt – laut Rechnungsabschluss 2013 – derzeit bei 0,90 % und wird ab dem Jahr 2017 0,00 % betragen.

Investitionen:

Für die Jahre 2015–2019 sind keine größeren Investitionen vorgesehen. Das Gemeindewegenetz ist in einem guten Zustand (laufende Erneuerung im Zuge des Kanalbaues bzw. Maßnahmen zur Infrastrukturverbesserung wie Erneuerung [der] Ortsdurchfahrt Pitschgau und Kolonie), dennoch soll ein Sanierungs- und Erneuerungsprogramm in den nächsten Jahren umgesetzt werden. Auch der Kanalbau ist abgeschlossen. Sämtliche Gemeindegebäude sind in den letzten Jahren saniert oder neu gebaut worden:

[… (Aufzählung sanierter Gebäude)]

Demgegenüber sind nach der Fusion in der neuen Gemeinde umfangreiche und kostspielige Investitionen für Objektverwertungen, Kanalbau, Sanierungen und Vorhaben im Zentralraum zu erwarten.

Im Vergleich mit den anderen Fusionsgemeinden ergibt sich, dass der Schuldenstand der ASt vergleichsweise gering ist und auch in den kommenden Jahren gering bleiben wird:

[… (Tabelle der Schuldenstände der betroffenen Gemeinden)]

Durch die Zwangsfusion ist davon auszugehen, dass […] der unbedeckte Schuldenstand von EUR 46,89 pro Einwohner der ASt auf EUR 549,28 pro Einwohner in der neuen Gemeinde ansteigen wird. Bei dieser Berechnung sind die Schulden in den ausgelagerten Gemeindegesellschaften noch nicht berücksichtigt.

[…] Gebührenhaushalt und Tarifvergleich:

Die ASt hat auf die nächsten Jahre hin gerechnet einen stabilen Gebührenhaushalt. Außerordentliche Erhöhungen sind nicht erforderlich. Für die zusammengelegte Gemeinde würden voraussichtlich aufgrund unterschiedlicher Bau- und Finanzierungsgegebenheiten (mehr Kreditfinanzierungen) Gebührenangleichungen erforderlich sein.

[… (Tabelle mit Vergleich der Tarife der betroffenen Gemeinden)]

[…] Verwaltungs- bzw Personalkosten:

Die Verwaltungskosten der ASt sind vergleichsweise gering. Hinsichtlich der Fusion würden sich die Verwaltungskosten von derzeit EUR 54,36 pro Einwohner der ASt voraussichtlich auf EUR 90,69 pro Einwohner in der neuen Gemeinde erhöhen.

[… (Tabelle)]

Eine kurz- oder mittelfristige Personaleinsparung wäre kaum möglich. Es sind einerseits keine Abgänge in die Pension zu erwarten und andererseits Kündigungen dienstrechtlich meist ausgeschlossen.

Die Organisation der Verwaltung in der zusammengelegten Gemeinde mit verteilten Standorten von Verwaltungsabteilungen erfordert eine leistungsfähige EDV-Ausstattung, welche durch die bisherigen unterschiedlichen Systeme nicht realisierbar wäre. Solcherart sind massive Kosten für die aufgrund der Fusion notwendige Umstellung der EDV-Systeme auf die neue Großgemeinde zu erwarten.

Auch hinsichtlich der Infrastruktur- und Gebäudeverwaltung wird es zu Kostenerhöhungen kommen: Das zu erhaltende Straßennetz würde wegen der weitläufigen Bergregionen wesentlich ansteigen, wodurch höhere anteilige Erhaltungskosten entstehen werden. Demgegenüber wären aus der Verwertung von Gemeindeobjekten kaum Erträgnisse zu erwarten. Für die Verwertung peripher gelegener Gebäude (Gemeindeämter u.ä.) wird es nämlich schwer sein, Käufer oder Mieter zu finden.

[…] Weitere Folgen der Zwangsfusion:

Durch die Gemeindevereinigung wird das Dienstleistungsangebot der ASt nicht erhöht werden können; es kommt somit auch diesbezüglich zu keiner Verbesserung für die Einwohner der ASt. Die ASt ist bereits in einer Wirtschaftskooperation mit den Gemeinden Aibl, Eibiswald und Großradl und würde eine Zusammenlegung keinen Mehrwert erwarten lassen, da die Konkurrenzsituation mit den Sulmtalgemeinden aufrecht bleibt. Das Dienstleistungsangebot wird sich nur scheinbar (innerhalb der neuen Gemeindegrenzen) erhöhen, jedoch bleiben für die Einwohner die Angebote und Erreichbarkeiten die gleichen. Die Bevölkerung der ASt hätte in der neuen zusammengeführten Gemeinde zwar z.B. drei Ärzte, jedoch würde damit gegenüber dem derzeitigen Bestand keine Verbesserung der ärztlichen Versorgung gegeben sein.

Aufgrund der Finanzanalyse kann zukünftig nicht begründet von einer merklichen freien Finanzspitze ausgegangen werden, sodass die Inanspruchnahme von Bedarfszuweisungen für Investitionsvorhaben mangels Eigenmittel für die Gesamtheit der fusionierten Gemeinden nicht möglich ist (die durchschnittlichen Bedarfszuweisungen für die fusionierten Gemeinden betrugen in den Jahren 2008–2012 ca. EUR 1,3 Mio. pro Jahr). Hochgerechnet hätte sich für die 6 zu fusionierenden Gemeinden für das Jahr 2012 eine freie Finanzspitze von ca. EUR 30.000,00 ergeben. Bei einem Fördersatz von 50 % hätten somit lediglich EUR 30.000,00 Bedarfszuweisungsmittel abgerufen werden können. Zum Vergleich betrug die freie Finanzspitze der ASt lt. Rechnungsabschluss 2013 ca. EUR 530.000,00.

Verschlechterung durch Gebührenerhöhung:

Zudem ist davon auszugehen, dass eine Erhöhung der Kanalbenützungsgebühren vorzunehmen ist, da derzeit ca. EUR 3,0 Mio. in der Gemeinde Aibl mit Fremdkapital investiert worden sind, die dann auch von der neuen Gemeinde über die Kanalbenützungsgebühren zu bedecken sind.

Verschlechterung in der selbstverwalteten Raumentwicklung:

Neue Handlungsspielräume durch die Vereinigung hinsichtlich der Raumentwicklung und Raumnutzung, entsprechende raumordnungs- und verkehrspolitische Maßnahmen werden in den Erläuterungen nur postuliert und nicht konkret angeführt.

Einschränkend-begrenzende Rahmenbedingungen für die Siedlungsentwicklung in den bestehenden Gemeinden sind nicht vorhanden. In der neuen Gemeindestruktur werden die bestehenden Vorgaben des Stmk. Raumordnungsgesetzes die Siedlungsentwicklung im Kernraum bevorzugen. Somit werden zwangsläufig Baulandausweisungen in den nicht zentralen Bereichen zurückgeführt werden, womit es zu einer weiteren Schwächung der dezentralen Ortsteile kommen wird. Durch die in den Erläuterungen angeführten raumordnungs- und verkehrspolitischen Maßnahmen kommt es lediglich zu einer Bevölkerungsumschichtung und wird damit dem Bevölkerungsrückgang auch in der neuen Großgemeinde nicht entgegengewirkt. Einem weiteren Bevölkerungsrückgang kann nur durch ein zusätzliches Angebot im Bereich der Infrastruktur (öffentlicher Nahverkehr, Bildungsangebote), der Dienstleistungen und des Arbeitsmarktes entgegengewirkt werden. Impulse für zusätzliche Angebote in den oben angeführten Bereichen, können in der Großgemeinde mit einer freien Finanzspitze von lediglich EUR 30.000 nicht erwartet werden.

Verschlechterung in der Rechtssicherheit in der Raumplanung:

Die Rechtssicherheit in der Raumplanung ist durch die Überführung von Verordnungen insbesondere der Flächenwidmungspläne in die neue Gemeinde für die Bevölkerung in Frage gestellt.

[…] Auch in diesem Bereich zeigt sich also, dass keine Notwendigkeit zur Fusion der ASt mit den Gemeinden Eibiswald, Aibl, Sankt Oswald, Großradl und Soboth besteht. Die Kosten der Fusionsabwicklung würden den prognostizierten (aber von der berufenen Regierung ohnehin nicht in Zahlen erfassten) – finanziellen – Nutzen übersteigen bzw zumindest aufwiegen; die angedachte Fusion ist somit auch diesbezüglich sachlich nicht gerechtfertigt.

[...]

[…] Zum Verlust der Bürgernähe und zum anhaltenden Widerstand der Bevölkerung:

[…] Durch die Fusion wird sich die Anzahl der Vertreter im Gemeinderat der ASt von derzeit 78 Gemeinderäten auf 25 Gemeinderäte reduzieren. Dies bedeutet für die derzeitigen Gemeinden somit einen deutlichen Verlust von Ansprechpersonen, welcher sich vor allem durch die Größe der neu entstehenden Gemeinde negativ auf die Bürgernähe der Gemeindevertretung auswirken wird. Nimmt man eine realistische Zahl an, verbleiben der ASt 6 Vertreter für alle politischen Fraktionen, was solcherart eine klare Verschlechterung für die Einwohner der ASt darstellt.

[…] Bereits oben wurde erwähnt, dass der allgemein anhaltende Widerstand der Bevölkerung zumindest ein Indiz dafür ist, dass die Gemeindevereinigung unsachlich ist/war.

In [diversen Stellungnahmen] kommunizierte die ASt gegenüber der berufenen Regierung stets, dass ihrer Ansicht nach kein Bedarf nach einer Zusammenlegung besteht.

[…] Die ASt hat eine im Gemeinderat beschlossene Bürgerbefragung durchgeführt und [diese] ergab eine deutlich ablehnende Haltung der Bevölkerung der ASt hinsichtlieh der Fusion mit den Gemeinden Eibiswald, Aibl, Sankt Oswald, Großradl und Soboth. Von den 1.355 zur Teilnahme berechtigten Gemeindebürgen haben 952 Personen (70,26 %) von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht und auf die Frage

'Soll unsere Gemeinde eigenständig bleiben?'

abgestimmt wie folgt:

621 Personen (65,44 %) haben sich für die Beibehaltung der Eigenständigkeit der ASt ausgesprochen. Nur 328 Personen (34,56 %) haben für die Aufgabe der Eigenständigkeit votiert.

Es haben sich demnach 2/3 der Befragten gegen eine Fusionierung ausgesprochen. Auch in den Gemeinden Großradl und St. Oswald o. E. hat es solche Befragungen gegeben, die auch ein deutliches Votum gegen die vorgeschlagenen Fusionierung ergeben haben. Insgesamt haben sich in den 3 Gemeinden von den ca. 3.000 wahlberechtigten Bürgern ca. 2.100 Bürger gegen eine Fusionierung ausgesprochen. Selbst in der neuen Gemeinde – obwohl die Gemeinden Eibiswald, Soboth und Aibl keine Bürgerbefragung durchgeführt haben – wären mit diesem Befragungsergebnis dieser 3 Gemeinden somit ca. 40 % der wahlberechtigten Bevölkerung der neuen Gemeinde gegen eine Fusionierung. Hätte man auch in den Gemeinden Eibiswald, Soboth und Aibl solche Befragungen durchgeführt, wäre eine Ablehnung der Gemeindefusion mit mehr als 50 % sehr wahrscheinlich.

[…] Seit Beginn des Steiermärkischen Strukturreformprozesses ist daher der allgemein anhaltende Widerstand der ASt bzw der im Gemeindegebiet der ASt lebenden Bevölkerung dokumentiert. Es ist davon auszugehen, dass dieser Widerstand in der Bevölkerung auch nach dem 01.01.2015 anhalten wird, was ein Leben und ein Wirtschaften in der neuen Gemeinde zusehends und auf nicht überschaubare Zeit erschweren wird. Dies umso mehr, als auch eine Bürgerbefragung in den Gemeinden St. Oswald o. E. und Großradl eine ablehnende Haltung der dortigen Bevölkerung betreffend die geplante Zusammenlegung mit der ASt ergab.

[…]

[…] Anmerkung: zum – von der berufenen Regierung – negierten 'Parteiengehör' und zur mangelhaften Begründung des Gesetzes:

[…] Eine konkrete, auf das spezielle Ansinnen der berufenen Regierung betreffend eine Zusammenlegung der ASt mit den Gemeinden Eibiswald, Aibl, Sankt Oswald, Großradl und Soboth bezogene (ausführliche) Begründung wurde der ASt nie übermittelt bzw zur Verfügung gestellt. Dies obwohl die ASt von der berufenen Regierung mehrfach eine entsprechende Informationsfreigabe forderte.

[…] Aufgabe der berufenen Regierung war und wäre es (im Sinne einer 'Bringschuld'), eine dem Sachlichkeitsgebot entsprechende Prognose zu erstellen, mittels welcher die konkrete Fusion zu begründen ist. Bisher wurden der ASt keine Argumente bzw Prognosedaten, etwa im Sinne einer dem Stand [des] europäischen Rechtsprechung entsprechenden Machbarkeitsstudie mit mittelfristiger Planung, bekannt gegeben; dies wird auch nicht in den Erläuterungen zu dem vorliegenden StGsrG 'nachgeholt', wo – beinahe bei jeder Fusion gleichlautend – mit allgemeinen Stehsätzen versucht wird, die jeweilige Fusion zu rechtfertigen. Dies lässt den berechtigten Rückschluss zu, dass seitens der berufenen Regierung im Vorfeld der Entscheidung überhaupt keine fachlich fundierte Grundlagenforschung betrieben wurde und solcherart keine dem Sachlichkeitsgebot entsprechenden Prognosewerte ermittelt wurden, welche die im konkret Fall angedachte Fusion tatsächlich (und nicht nur mit allgemeinen Stehsätzen umschrieben) begründen würden.

[…] Die von der berufenen Regierung im StGsrG festgelegte Zusammenlegung der ASt mit den Gemeinden Eibiswald, Aibl, Sankt Oswald ob Eibiswald, Großradl und Soboth wurde im Ergebnis weder im StGsrG noch in den diesbezüglichen Erläuterungen ordnungsgemäß begründet. Es wäre von der berufenen Regierung nämlich etwa (schriftlich) darzulegen, welche volkswirtschaftlichen und kommunalwirtschaftlichen Vorteile sich konkret für die Bevölkerung der betroffenen Gemeinden ergeben würden und warum eine Zusammenlegung mit den Gemeinden Eibiswald, Aibl, Sankt Oswald ob Eibiswald, Großradl und Soboth die einzig sinnhafte Form einer gesicherten kommunalen Entwicklung (ein Gemeindeverband iSd Art116a B-VG bzw iSd §88 Stmk GemO wurde von der berufenen Regierung im Reformprozess überhaupt zur Gänze abgelehnt bzw negiert) sein kann.

[…] Auf Grund der von der berufenen Regierung vorgebrachten allgemein gehaltenen 'Stehsätze' kann nicht davon ausgegangen werden, dass durch die Zusammenlegung Verbesserungen zu erwarten sind.

Die Feststellung in den Erläuterungen, bei den Überlegungen über eine Vereinigung der betreffenden Gemeinden sei auch die Haltung der Gemeinden sowie der Gemeindemitglieder einbezogen und gewürdigt worden, widerspricht den Tatsachen. Der Gemeinderat der Gemeinde Pitschgau hat bereits in seiner Sitzung vom 23.03.2012 eine Stellungnahme mit qualifizierter Fragestellung bezüglich der sachlichen Begründung der geplanten Gemeindefusion beschlossen und wurde diese an die zuständige Fachabteilung übermittelt. Trotz Urgenz seitens der Gemeinde ist eine Antwort auf diese Fragestellungen ausgeblieben. Dass bei einer Ablehnung der gegenständlichen Fusion in einer Bürgerbefragung[…] die Haltung der Gemeindemitglieder nicht gewürdigt worden ist, versteht sich von selbst.

Eine Änderung der Gemeindestruktur muss, um sachlich gerechtfertigt zu sein, eine Verbesserung mit sich bringen […]. Diese Verbesserung ist sowohl für die ASt als auch für die weiteren 5 Gemeinden und deren Einwohner aufgrund der vorstehenden Ausführungen weder in der Stärkung der finanziellen Leistungskraft noch in der Leistungsfähigkeit der Gemeinde gegeben. Die gemeinsamen Berührungspunkte der nunmehr vom Land Steiermark vorgesehenen Fusionsgemeinden weisen weder in den vorhandenen Strukturen in Bezug auf Verwaltung, Vereinsleben noch auf Lebensbeziehungen samt Verkehrsströmen auf überwiegenden Überhang hin.

Somit kann eindeutig festgestellt werden, dass eine bürgernahe und effiziente Betreuung der Gemeindebevölkerung der ASt bei Beibehaltung der Eigenständigkeit geboten und auch weiterhin sichergestellt werden kann, ohne die Eigenständigkeit sinnlos aufzugeben.

[…] Die ASt ist schließlich der Meinung, dass die Entscheidung des Landes Steiermark die ASt zwangsweise zu fusionieren nicht nachvollziehbar ist. Ähnlich 'gelagerte' Gemeinden sind von einer Zwangsfusion 'verschont' geblieben. Eine nachvollziehbare Erläuterung bzw Begründung ist nicht erkennbar, und eine Ungleichbehandlung ist augenscheinlich.

Solcherart entsprechen auch andere Gemeinden (im Bezirk Graz-Umgebung, Deutschlandsberg, Murau, Leoben, Leibnitz, Südoststeiermark ua) keineswegs dem Leitbild des Landes Steiermark zur Gemeindestrukturreform. Viele dieser Gemeinden (zB Radmer, Hohentauern, Pusterwald, Hieflau, Wald am Schoberpaß, Wildalpen, etc.) weisen im direkten Vergleich mit der ASt sogar größere Abwanderungszahlen auf (zB die Gemeinde Radmer mit -34,1%) und hatten in den vergangen Jahren sogar Haushaltsabgänge zu verzeichnen. Trotzdem bleiben diese Gemeinden von der Fusion ausgenommen.

Durch diese uneinheitliche Vorgehensweise der berufenen Regierung bei der Entwicklung und Umsetzung der Gemeindestrukturreform liegt der Schluss nahe, dass auch die Feststellung der berufenen Regierung, dass durch die gegenständliche Vereinigung der sechs Gemeinden ein leistungsfähigeres Gemeinwesen als bisher entstehen wird, auf einer reinen Annahme, welche durch keine auf die konkrete Sachlage bezogenen Daten gestützt ist, beruht. Darüber hinaus wurde der ASt seitens des Landes in einer Besprechung am 26.06.2013 mit Vertretern der 6 Gemeinden (5 Bürgermeister, 1 Vizebürgermeister), zudem die Landesverwaltung eingeladen hatte, welche das Ziel verfolgte die Gemeinde zu freiwilligen Fusionsbeschlüssen zu bewegen, seitens des Vertreters für Regionalentwicklung [F]olgendes mitgeteilt.

[…] Der Gemeinderat der ASt wird auf seine im Gemeinderatsbeschluss vom 23.03.2012 formulierten Fragen über die sachliche Begründung der ggst. Fusion keine Antwort erhalten.

[…] Auf wiederholte Nachfrage des Bürgermeisters der Gemeinde Pitschgau bezüglich konkreter Sachdaten, welche die Vorteile aber auch Risiken der Fusion für die Region darlegen, wurde schlussendlich angemerkt, dass die Entscheidung eine politische war und es keine diesbezügliche sachbezogene Begründung gibt.

Eine Protokollführung über das Gespräch, welche von den Gemeindevertretern verlangt wurde, ist von den Vertretern des Landes dezidiert abgelehnt worden.

Das Gespräch am 26.06.2013 konnte auf viele offene Fragen kein befriedigendes Ergebnis bringen. Somit wurde eine detaillierte Zusammenstellung der Problemlagen aus Sicht der betroffenen Gemeinden vereinbart, welche in einem weiteren am 12.09.2013 festgelegten Gespräch einer Lösung zugeführt werden sollten. Dieses Gespräch wurden seitens der politischen Büros kurzfristig am 11.09.2013 abgesagt. Weitere Abstimmungsgespräche seitens des Landes hat es sodann nicht mehr gegeben.

Auch aus diesem Grund ist die gegenständliche Fusion der ASt mit den Gemeinden Eibiswald, Aibl, Sankt Oswald ob Eibiswald, Großradl und Soboth sachlich nicht zu rechtfertigen.

[…]

[…] Zum 'gelinderen Mittel' der Zusammenarbeit von Gemeinden im Wege eines Gemeindeverbands anstelle einer Zwangsfusionierung:

[…] Zu dieser 'informationsverweigernden' und – wie dargelegt – auch nicht begründeten Haltung der berufenen Regierung kommt hinzu, dass – wie bereits erwähnt – freiwillige interkommunale Kooperationen (als mögliche Alternative zur Zwangsfusion) seitens der berufenen Regierung überhaupt nicht geprüft, ja sogar negiert wurden. Es muss daher die Frage bedauerlicherweise unbeantwortet bleiben, ob nicht etwa im jeweiligen Einzelfall ein Gemeindeverband als sparsamer, wirtschaftlicher und zweckmäßiger anzusehen wäre, als die nunmehr angedachte Zwangsfusion.

[…] Die Wahl des schärfsten Mittels (Auflösung der Selbstbestimmungs- und Selbstverwaltungseinheit) bei Vorliegen von gelinderen 'Mitteln' (der Zusammenarbeit) kann beim besten Willen nicht dem Sachlichkeitsgebot/dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Gemeindezusammenlegungen, welche nicht auf freiwilliger Basis, sondern vielmehr unter Zwang erfolgen, sind als nicht mehr zeitgemäß zu betrachten und entsprechen nach Ansicht der ASt nicht dem demokratischen Grundverständnis der Republik Österreich." (Zitat ohne die im Text enthaltenen Hervorhebungen)

1.3.              Die Gemeinde Großradl legt ihre Bedenken – auszugsweise – wie folgt dar:

"Warum die angedachte Gebietsänderung nicht dem Sachlichkeitsgebot entspricht:

[…] Zur geographischen Lage bzw zu den – angeblich – bestehenden Siedlungsverflechtungen:

[…] Richtig ist zwar, dass die genannten Gemeinden aneinander grenzen. Von angeblich bereits bestehenden Siedlungsverflechtungen – wie in den Erläuterungen zum Gesetz angeführt – kann jedoch nicht die Rede sein.

Im Gemeindestrukturreformgesetz wird angeführt, dass die Marktgemeinde Eibiswald gemäß den Kriterien des Leitbildes des Landes zur Reform das einzige teilregionale Versorgungszentrum darstellt. Diese Feststellung berücksichtigt jedoch keinesfalls die ASt als Ganzes. Die ASt ist in 9 Katastralgemeinden gegliedert, welche sich durch die geographische Lage keinesfalls eindeutig der Marktgemeinde Eibiswald zuordnen lassen. Die Katastralgemeinden St. Pongratzen sowie Wuggitz befinden sich im Südosten der ASt und grenzen großteils an die Gemeinde Oberhaag im politischen Bezirk Leibnitz. Die Bürger dieser Katastralgemeinden sehen ihren Lebensmittelpunkt überwiegend der Gemeinde Oberhaag zugeordnet, da sie – um die durchschnittlich ca. 10 Kilometer entfernte Marktgemeinde Eibiswald zu erreichen – das Ortsgebiet von Oberhaag durchqueren bzw sich über slowenisches Staatsgebiet bewegen müssen.

Weiters sind diese Katastralgemeinden dem Volksschulsprengel Oberhaag zugeordnet und besuchen bereits die Kleinkinder den Oberhaager Kindergarten. Die Kinder im Hauptschulalter besuchen überwiegend nicht die Sprengelschule der Marktgemeinde Eibiswald, sondern als sprengelfremde Schüler die verkehrsgünstiger erreichbare Hauptschule (Neue Mittelschule) in Arnfels im politischen Bezirk Leibnitz. Die Erledigungen zur Bestreitung der Bedürfnisse des täglichen Bedarfes (Einkäufe, Arztbesuche, Freizeitbeschäftigungen udgl.) werden ebenfalls größtenteils in der Gemeinde Oberhaag vorgenommen. Die beiden Katastralgemeinden sind auch der Pfarre Oberhaag samt Friedhof zugehörig. Weiters sind die Katastralgemeinden St. Pongratzen, Wuggitz als auch Kleinradl dem Abwasserverband Pössnitz-Saggautal angeschlossen und werden die Abwässer dieser Katastralgemeinden ausschließlich dorthin entsorgt. Somit besteht für diese Bereiche der ASt keinerlei (Siedlungs-)Verflechtung mit der neu geplanten Marktgemeinde Eibiswald.

Die Lebensrealität der Bevölkerung der ASt zeigt, dass die Grundfunktionen für den täglichen Bedarf den gegebenen Bedürfnissen entsprechen. Da die Gemeinde eine Wohngemeinde ist und es viele Auspendler in die Zentralräume Deutschlandsberg, Leibnitz und Graz gibt, werden die Dienstleistungs- und Nahversorgungsangebote meist im Nahbereich des Arbeitsortes in Anspruch genommen, wodurch es keine unmittelbare Fokussierung auf ein teilregionales Versorgungszentrum mehr gibt.

Die Entwicklung der Wirtschaftsregion 47° Nord hat gezeigt, dass eine nachhaltige strategische und räumliche Standortentwicklung durch die festgelegte Gemeindefusion nicht gesichert ist. Es wird auch zukünftig in der Standortentwicklung eine Konkurrenzsituation zwischen den beiden neuen Gemeinden Wies und Eibiswald entstehen und somit werden durch die Strukturreform mögliche. Synergiepotentiale nicht gesichert erreicht. So ist bereits die Firma *** vom Standort 47° Nord in Eibiswald (inkl. des Standortes Hörmsdorf in der Gemeinde Pitschgau) mit ca. 150 Mitarbeitern nach Wies übersiedelt. Weiters hat sich die Firma ****** gegen den Standort Eibiswald und für den Standort Wies entschieden.

In der Gemeinde der ASt gibt es derzeit knapp 30 aktiv tätige Vereine, welche Veranstaltungen organisieren und Brauchtumspflege betreiben. Aufgrund der geplanten Fusionierung der 6 Gemeinden werden diese Vereine aufgrund der schwindenden Bürgernähe sicherlich ihre Tätigkeiten einschränken, wenn nicht sogar komplett niederlegen, nicht zuletzt auch deshalb, weil es der fusionierten Großgemeinde nicht mehr möglich sein wird, alle kleinen Vereine im derzeitigen Ausmaß finanziell zu unterstützen.

[…] Die ASt erstreckt sich über ein Gebiet von 31,97 km2 auf einer Länge von ca. 8 bis 9 Kilometer und einer Breite von ca. 4 bis 5 Kilometer. Der gesamte südliche Teil der ASt grenzt mit einer Länge von über 8 Kilometer an Slowenien.

Die Erreichbarkeit des neu geplanten Zentralortes Eibiswald ist für die Katastralgemeinden St. Pongratzen und Wuggitz großteils nur über die im Nachbarbezirk Leibnitz befindliche Gemeinde Oberhaag möglich. Die zurückzulegenden Strecken betragen hierbei zwischen 8,1 Kilometer und 13,7 Kilometer. Die neu geplante Gemeinde umfasst ein Gebiet von ca. 152 km2. Die längste Entfernung zwischen der ASt und der Gemeinde Soboth beträgt ca. 42 Straßenkilometer.

Anmerkung: Hinsichtlich dieser beträchtlichen Entfernung (bis zu 13,7 Kilometer) zwischen den beiden Gemeinden ist festzuhalten, dass – laut Rechtsprechung des VfGH – große Entfernungen (von 6-7 Kilometern) die Sachlichkeit einer Fusion zumindest zweifelhaft erscheinen lassen […].

Des Weiteren verlängert sich die Wegstrecke auch für die Katastralgemeinden Kleinradl, Oberlatein, Feisternitz, Kornriegl zur neuen Gemeinde um durchschnittlich 3 Kilometer. Somit erfahren 6 von 9 Katastralgemeinden (mit ~ 2/3 der Einwohner) eine deutliche Verschlechterung bei der Erreichbarkeit der Gemeindeverwaltung bzw. des Bauhofes und Altstoffsammelzentrums. Schon allein die finanzielle Lage der neuen Großgemeinde (Abgangsgemeinde) lässt erwarten, dass bestehende Strukturen (wie Gemeindeamt, ASZ udgl.) zusammengelegt werden und sich somit Nachteile für die gesamte Gemeindebevölkerung ergeben.

[…] Auch die von der berufenen Regierung in das Treffen geführte – angebliche – Siedlungsverflechtung trifft tatsächlich so nicht zu; die ASt verfügt über ausreichend eigene infrastrukturelle Versorgungseinrichtungen:

[…] Die ASt verfügt solcherart über ein erst vor 6 Jahren neu errichtetes Gemeindezentrum mit Gemeindeamt, Kindergarten und eine[n] Gastgewerbebetrieb, eine vollständig ausgebaute Ortskanalisationsanlage, ein gesamtes Wegenetz in sehr gutem Zustand, einen Bauhof, einen vollständig für das gesamte Gemeindegebiet ausgelegten Fuhrpark (Fahrzeuge samt ganzjährig benötigtem Zubehör), ein Altstoffsammelzentrum, eine TKV-Sammelstelle sowie eine gemeindeeigene Kapelle im Siedlungsgebiet in Stammeregg.

[…] Daneben betreibt die ASt einen eigenen Kindergarten. Derzeit sind im Gemeindegebiet der ASt 24 Kindergartenkinder wohnhaft.

[…] An kulturellen bzw Sport- und Freizeiteinrichtungen verfügt die ASt über ein Weinbaumuseum (Glirsch), einen Kräuterschaugarten, einen Veranstaltungssaal für 130 Personen, ein Veranstaltungszentrum für bis zu 2.000 Besucher sowie zwei Kinderspielplätze, einen Beach-Volleyballplatz, eine Fußballsportanlage mit Vereinsgebäude, eine überdachte Eisstockschießanlage mit Vereinsgebäude sowie zwei Sandtennisplätze mit Vereinsgebäude und eine Sport-Schießstätte (Pistolenschießanlage) mit Vereinshaus;

[…] Darüber hinaus werden im Gemeindegebiet der ASt gastronomische bzw Nahversorgungseinrichtungen betrieben: 1 Dorfcafé, 5 Gasthäuser, 7 Beherbergungsbetriebe, 1 Ausflugshütte am Kapuner (Alpenverein), Krainerbründl (Ausflugsziel), 1 Kantine, 1 Imbissstube, 2 Buschenschänke. Daneben gibt es mehrere Direktvermarkter von landwirtschaftlichen Produkten, welche ebenfalls einen wichtigen Beitrag für die Versorgung der Bevölkerung der ASt leisten.

[…] Auch das Dienstleistungsangebot der ASt ist vielseitig. Solcherart werden betrieben: eine KFZ-Waschanlage mit Kinderspielplatz, ein Tonstudio, zwei Werbeagenturen, ein Elektrobetrieb (inkl. Photovoltaikpark), ein Gas-Wasser-Heizungs-Installationsbetrieb, ein Metall-Maschinenbaubetrieb, zwei Maler- und Anstreicherbetriebe, eine Tabakverkaufsstelle, ein Mietwagenunternehmen inkl. Schulbus, ein Transportunternehmen, ein Forstunternehmen inkl. Holzschlägerung, ein Bio-Nahwärme-Betrieb, mehrere Energetikerinnen;

[…] Nicht zuletzt existieren im Gemeindegebiet der ASt 5 überdachte Buswartehäuschen, 6 teils überdachte Splittboxen für den Winterdienst, 5 dezentrale Informationskästen, 2 Brückenwaagen, 1 Feuerwehr, 1 Dorfkapelle sowie mehrere Hauskapellen, 1 Kühlhaus sowie ein Aussichtsturm (Kirche St. Pongratzen).

[…] Aufgrund dieser umfangreichen, gut funktionierenden und eigenständigen Versorgungseinrichtungen der ASt aller Art kann von einer Siedlungsverflechtung der Fusionsgemeinden folglich nicht ausgegangen werden. Solcherart können diese Faktoren auch nicht zur Begründung der gegenständlichen Fusion herangezogen werden. Die angedachte Fusion ist somit (auch) aus diesem Grund sachlich nicht gerechtfertigt.

[…] Für die ASt wird im StGsrG ein stagnierender Bevölkerungsstand prognostiziert. Die Prognosen gehen von einem Bevölkerung[s]stand von 1.419 im Jahr 2030 im Gegensatz zu 1.420 im Jahr 2013 aus. Hiergegen muss indes angemerkt werden, dass diese Zahlen mit großer Unsicherheit behaftet sind, worauf auch in den Prognosen der Landesstatistik in Bezug auf die Bevölkerungsprognose auf kleinregionaler Ebene hingewiesen wird.

Vielmehr hat die ASt es in den letzten Jahren – trotz des durch Landesgesetze vermehrt erschwerten Ausweisens von Bauland – geschafft, Bauland in den Siedlungsgebieten so aufzuwerten bzw neue Siedlungsgebiete zu schaffen, dass es vermehrt zu Neubauten und somit [zu] Zuzügen von Jungfamilien gekommen ist. Dieser Trend hält nach wie vor an.

Im Gegensatz zur ASt weisen die anderen Fusionsgemeinden einen rückläufigen Bevölkerungsstand auf […]. Das ist jedoch insofern nicht verwunderlich, als es den Gemeinden mit ländlicher Struktur durch die bestehenden Landesgesetze (Raumordnung) in der Vergangenheit erschwert wurde, Baulandausweisungen zu ermöglichen. Solcherart wurden ausschließlich die Zentralräume gestärkt.

Aber auch durch die Zusammenlegung der ASt mit den Gemeinden Eibiswald, Aibl, Sankt Oswald, Pitschgau und Soboth wird eine weitere Abwanderung nicht verhindert werden können, da dies – wie erwähnt – regionsspezifisch ist.

Im Gegenteil: Auf die ASt bezogen würde die Abwanderung durch die Fusion sogar noch begünstigt werden, da die Infrastrukturerhaltung bzw die Entscheidung hierüber nicht mehr in der Hand der Gemeinde liegt.

Eine positive Steuerung kann nur in der Selbstverwaltung garantiert werden. Die Entscheidung über die Wohnortwahl erfolgt jedoch besonders aufgrund der vorhandenen Infrastruktur.

Somit ist – entgegen der Ansicht der berufenen Regierung in ihren erläuternden Bemerkungen zum Steiermärkischen Gemeindestrukturreformgesetz – davon auszugehen, dass es zu einer positiven Bevölkerungsentwicklung in den nächsten Jahren kommen wird und dieser Trend im StGsrG somit überhaupt nicht berücksichtigt wurde.

Diese positive Bevölkerungsentwicklung wird insbesondere auch durch die steigende Geburtenrate in der Gemeinde der ASt bestätigt. Die Geburtszahlen der letzten Jahre stellen sich wie folgt dar:

[… (Tabelle mit der Anzahl der Geburten in den Jahren 2008 bis 2013)]

Diesen Geburten stehen im Vergleichszeitraum 71 Todesfälle gegenüber, was einen Zuwachs in der Höhe von 19 Personen bedeutet.

[…]

[…] Zur finanziellen Lage:

[…] Gemeindehaushalt:

Die finanzielle Entwicklung der ASt war im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2012 trotz eines wirtschaftlich schwierigen Umfeldes positiv. Die ASt konnte in den letzten Jahren (2008 – 2012) den ordentlichen Haushalt der Gemeinde ausgeglichen und im Jahr 2008 mit Überschüssen abschließen.

[… (Tabelle der Sollüberschüsse in den Jahren 2008 bis 2013)]

Ein sich ergebender Sollüberschuss wurde bereits im jeweils laufenden Jahr größtenteils für zusätzliche – nicht in den jeweiligen Voranschlägen vorhandene[…] – Straßensanierungen herangezogen, wodurch sich in den Jahren 2011 und 2012 die Kennzahl 'freie Finanzspitze' negativ ergeben hat.

[… (Tabelle der Mehrausgabe für Straßensanierungen gegenüber den Voranschlägen in den Jahren 2009 bis 2013)]

Durch diese Mehrausgaben konnten die vorhandenen Gemeindestraßen weitestgehend saniert und auf einen neuwertigen Zustand gebracht werden.

Im Bereich des außerordentlichen Haushaltes konnte die ASt zahlreiche Investitionsvorhaben im Beobachtungszeitraum mit Unterstützung aus Bedarfszuweisungsmitteln realisieren. Die ASt war immer in der Lage, durch Zuführungen an den außerordentlichen Haushalt diese Investitionsvorhaben zur Gänze zu finanzieren und auszugleichen.

In den Jahren 2008 bis 2013 konnten nachstehende Anteilsbeträge für den außerordentlichen Haushalt vom ordentlichen Haushalt bereitgestellt werden:

[… (Tabelle)]

Im außerordentlichen Haushalt fallen in den kommenden Jahren keine Großprojekte mehr an. Die Ortskanalisation wurde bereits zur Gänze ausgebaut. Die Mittel für den hierfür anfallenden Schuldendienst können zur Gänze über zugesagte Bundesmittel sowie Einnahmen aus Benützungsgebühren gedeckt werden. Weiters kann die ASt den Betrieb und die Instandhaltung der Ortskanalisationsanlage mit den vorgeschriebenen Benützungsgebühren abdecken. Die ASt hat – außer für den vorerwähnten Ausbau der Ortskanalisation – keinerlei Darlehensverpflichtungen. Festgehalten wird auch, dass in der Gemeinde der ASt bisher noch nie Mittel zum Haushaltsausgleich seitens des Landes erforderlich gewesen sind, da die Jahresabschlüsse stets ein ausgeglichenes Bild oder Sollüberschüsse ergeben haben.

[…] Der Verschuldungsgrad der ASt ist im Zeitraum 2008 – 2013 kontinuierlich gesunken und liegt per 31.12.2013 bei 0,0 %.

[… (Tabelle)]

Auch für die Jahre 2014 bis 2018 kann der Haushalt weiterhin ausgeglichen erstellt werden. Der Verschuldungsgrad wird sich weiterhin bei 0,0 % bewegen, da die Mittel für die Bestreitung des Schuldendienstes für die Darlehen (die ASt hat ausschließlich Darlehen für die Abwasserbeseitigung) zur Gänze aus dem ausgeglichenen Haushalt der Abwasserbeseitigung bereitgestellt werden können (Schuldendienst zur Gänze durch zweckgebundene Einnahmen bedeckt).

[…] Tarifvergleich:

Im Bereich der Gebührenhaushalte wurde in den letzten Jahren immer auf ein ausgeglichenes Ergebnis hingearbeitet. Für die nächsten Jahre kann, durch mittlerweile durchgeführte Neuverhandlungen im Bereich der Abfallbeseitigung, mit einem deutlichen Überschuss für die kommenden Jahre gerechnet werden.

Gegenüberstellung der Gebühren:

a) Kanalbenützungsgebühren:

Für die ASt beträgt die Gebühr EUR 3,784 pro m3. Hierzu wird angemerkt, dass in der ASt keine Mindestgebühr – wie in den Gemeinden Aibl und Pitschgau (derzeit 25 m3 pro Person und Jahr) verrechnet wird.

b) Müllbeseitigungsgebühren:

Restmüllabfuhrgebühr für 1 Person bei Verwendung einer 120 Liter Restmülltonne:

[… (Tabelle der Kosten in vier von der Vereinigung betroffenen Gemeinden)]

Darüber hinaus bietet die ASt monatlich die Sammlung des Sperrmülls beim ASZ Großradl an. Die hierbei angelieferten Abfälle werden in jeder Menge kostenlos angenommen.

Anpassungen auf ein einheitliches höheres Niveau sind daher unvermeidbar.

c) Wassergebühren:

Die Wassergebühren werden vom Wasserverband Eibiswald-Wies einheitlich in den Gemeinden Aibl, Eibiswald, Großradl und Pitschgau verrechnet. Die Gemeinden St. Oswald ob Eibiswald und Soboth betreiben eigene Wasserversorgungsanlagen.

[…] Verwaltungs- bzw Personalkosten:

Durch die Zusammenlegung würden sich die Verwaltungskosten in der neuen Gemeinde aufgrund aller derzeit beschäftigten Mitarbeiter erhöhen (Stand RA 2011: ASt: EUR 76,34 pro Einwohner, neue Gemeinde: EUR 90,69 pro Einwohner).

Eine – kurz- oder mittelfristige – Personaleinsparung wäre kaum möglich, da in der neuen Gemeinde einerseits keine Abgänge in die Pension zu erwarten und andererseits Kündigungen dienstrechtlich meist ausgeschlossen sind. Vor allem aber wird das vorhandene Personal zur Gänze für den reibungslosen Ablauf der Verwaltung benötigt werden.

Die Organisation der Verwaltung in der zusammengelegten Gemeinde mit verteilten Standorten von Verwaltungsabteilungen erfordert eine leistungsfähige EDV-Ausstattung, welche durch die bisherigen unterschiedlichen Systeme nicht realisierbar wäre. Eine Umstellung auf ein einheitliches EDV-System bringt daher einen hohen Einsatz von finanziellen Mitteln mit sich.

Infrastruktur und Gebäudeverwaltung:

Straßennetz: Das zu erhaltende Straßennetz würde durch die weitläufigen Bergregionen wesentlich ansteigen. Dadurch entstehen höhere anteilige Erhaltungskosten. Allein eine Bündelung der Arbeiterpartien könnte eine Effizienzsteigerung mit sich bringen.

Gebäudenutzung: Erträge aus der Verwertung von Gemeindeobjekten wären kaum zu erwarten. Für peripher gelegene Gebäude (Gemeindeämter u. ä.) werden nur schwer Käufer oder Mieter zu finden sein, jedenfalls in der bisherigen Form (teilweise sanierungsbedürftige Gebäude aus den Jahren 1950/60). Daher wären jedenfalls Investitionen für Widmungsänderungen erforderlich. Die Aufsplitterung der Gemeindeverwaltung auf mehrere Standorte wäre notwendig, um einerseits Kosten für leer stehende teilweise neuwertige Gebäude und andererseits für den Neubau von Räumlichkeiten zu vermeiden.

Bauhöfe: Eine Zusammenlegung aller Bauhöfe ist logistisch nicht zielführend. Aufgrund der Flächengröße der zusammengelegten Gemeinde wären für den Straßendienst (z.B. Schneeräumung) jedenfalls mehrere Standorte erforderlich. Eine teilweise Zusammenführung im Talbereich wäre machbar, erfordert jedoch jedenfalls zusätzliche Investitionen für Ausbaumaßnahmen, da in keinem der bestehenden Objekte genügend freie Kapazität vorhanden ist. Eine gemeinsame Bewirtschaftung der Geräte kann einen Vorteil ergeben. Der Einsparungseffekt würde sich jedoch in Grenzen halten, da keine der Gemeinden eine merkliche Geräteüberkapazität hat.

Finanzbedarf für zukünftige Investitionen:

Für die ASt sind in nächster Zukunft kaum größere Investitionen in Gebäude oder Anlagen erforderlich, da diese in den letzten Jahren Schritt für Schritt erneuert und ausgebaut wurden. Demgegenüber sind in der neuen (fusionierten) Gemeinde Investitionserfordernisse größeren Umfanges für Objektverwertungen, Kanalbau, Sanierungen und Vorhaben im Zentralraum zu erwarten.

[…] Durch die Zwangsfusionierung ergibt sich ferner eine eindeutige Verschlechterung der Rahmenbedingungen durch die neu entstehende Budgetsituation (laut VA 2012: Abgang in der neuen Gemeinde EUR 664.100,00 statt bisher bei der ASt EUR 0,00). Die von der berufenen Regierung durch die Fusion behauptete Stärkung der Wirtschaft der neuen Gemeinde würde – wenn überhaupt – sohin zu Lasten der ASt gehen.

Eine starke Verringerung dieses Abganges wäre auch bei Nutzung entstehender Synergien kurz- bzw mittelfristig nicht erreichbar. Daher sind massive Gebührenerhöhungen und/oder Leistungskürzungen bei Infrastruktur bzw Vereinen und Institutionen zu erwarten. Der stabile Gebührenhaushalt der ASt der letzten Jahre wäre daher nicht mehr zu erwarten. Vor allem im Bereich der Abwasserentsorgung waren Gebührenanpassungen (Erhöhungen) aufgrund der unterschiedlichen Bau- und Finanzierungssituation unumgänglich. Die ASt hat den Ausbau ihres Kanalnetzes bereits abgeschlossen und die Finanzierung mittels hoher Bundesförderung und geregeltem Gebührenhaushalt gesichert.

Dazu kommt, dass in der neuen Gemeinde keine sich für den Finanzausgleich positiv auswirkende Einwohnerzahl (derzeit 10.000) erreicht wird (neu ca. 6.700 Einwohner).

Vergleicht man die ASt mit der neuen Großgemeinde so ist anzuführen, dass aufgrund von zahlreichen – erst in den letzten Jahren getätigten – Investitionen für den Ausbau der Ortskanalisationsanlagen der anderen Gemeinden (zB Aibl – ca. EUR 3,0 Mio. für den Ausbau – Investition großteils über Fremdkapital, bei wesentlich geringerer Bundesförderung) eine deutliche Erhöhung der Benutzungsgebühren für die Erledigung des Schuldendienstes notwendig sein wird.

Weiters wird festgehalten, dass sich durch die Gemeindevereinigung das Dienstleistungsangebot nur scheinbar (innerhalb der neuen Gemeindegrenzen) erhöhen würde, jedoch bleiben für die Einwohner die Angebote und Erreichbarkeiten die gleichen bzw würden sich diese verschlechtern. Die Einwohner der ASt hätten in der neuen zusammengeführten Gemeinde zwar 3 Ärzte, jedoch würde damit gegenüber dem derzeitigen Bestand keine Verbesserung der ärztlichen Versorgung verbunden sein. Die Erreichbarkeiten des Gemeindeamtes bzw der Einrichtungen der Abfallbeseitigung würden sich für einen Großteil der Bevölkerung verschlechtern.

Ferner müssten die auf die ASt zugeschnitten Entsorgungsmodalitäten im Bereich der Abfallbeseitigung an die neue Großgemeinde angepasst werden, was eindeutig längere Abfuhrintervalle sowie Fahrstrecken zum neuen AltstoffsammeIzentrum sowie Verringerung der Serviceleistungen und der bestehenden Infrastruktur (Auflösung von dezentralen ASZ-Sammelstellen durch Zentralisierung in einem gemeinsamen ASZ) mit sich bringt. Eine Umstellung der Entsorgungssysteme ist nur mit dem Einsatz hoher Investitionskosten realisierbar (z.B. durch Anschaffung von Sammelbehältnissen für jeden Haushalt bei der Altpapiersammlung udgl.). Des Weiteren würden sich die Kosten für die Bürger – im Vergleich mit dem bisher vorhandenen Angebot – deutlich erhöhen.

[…] Durch die Zwangsfusionierung würden nicht zuletzt auch eine Verschlechterung der möglichen Investitionstätigkeit und der Entfall der selbstverwalteten Investitionsplanung einhergehen. Aufgrund der Finanzanalyse kann zukünftig nicht begründet von einer merklichen freien Finanzspitze ausgegangen werden, sodass die Inanspruchnahme von Bedarfszuweisungen für Investitionsvorhaben mangels Eigenmittel für die Gesamtheit der fusionierten Gemeinden nicht möglich ist (die durchschnittlichen Bedarfszuweisungen für die fusionierten Gemeinden betrugen in den Jahren 2008 bis 2012 ca. EUR 1,3 Mio.). Hochgerechnet hätte sich für die 6 zu fusionierenden Gemeinden für das Jahr 2012 eine freie Finanzspitze von ca. EUR 30.000,00 ergeben. Bei einem Fördersatz von 50 % hätten somit lediglich EUR 30.000,00 Bedarfszuweisungsmittel abgerufen werden können.

Somit sind die bisherigen selbstverständlichen Investitionen in die bestehende Infrastruktur sowie die Erweiterung dieser Infrastruktur im Gemeindegebiet nicht mehr gewährleistet und nur mehr Investitionen im Kerngebiet der neuen Gemeinde zu erwarten.

[…] Durch die Fusion sind vor allem im Kerngebiet der neuen Großgemeinde weitere Baulandausweisungen auf Kosten der Baulandreserven in den Umlandgemeinden zu erwarten. Dies bringt somit eine Schwächung der dezentralen Ortsteile mit sich. Durch diese Maßnahmen werden bestenfalls nur Umschichtungen innerhalb der Bevölkerung jedoch kein Bevölkerungszuwachs erreicht. Einer Abwanderung wird dadurch nicht entgegengewirkt, sondern vielmehr sogar begünstigt. Die Kosten für die Erhaltung und den Betrieb der vorhandenen Infrastruktur in der Großgemeinde müssen somit auf eine stetig geringer werdende Bevölkerungszahl umgewälzt werden.

Um einem Rückgang der Bevölkerung entgegenzuwirken, müssten in der neu entstehenden Gemeinde Maßnahmen gesetzt werden, die nachhaltig dazu führen, die Gemeinde attraktiver für Ansiedelungen zu machen. Hierzu wäre es erforderlich, Investitionen in Infrastruktur (öffentlichen Nahverkehr stärken, Bildungs- sowie Dienstleistungsangebote erweitern, Betriebsansiedlungen forcieren) zu tätigen. Dies ist jedoch mit einer zu erwartenden freien Finanzspitze von ca. EUR 30.000,00 kaum realisierbar.

[…] Auch in diesem Bereich zeigt sich also, dass keine Notwendigkeit zur Fusion der ASt mit den Gemeinden Eibiswald, Aibl, Pitschgau, Sankt Oswald ob Eibiswald und Soboth besteht. Die Kosten der Fusionsabwicklung würden den prognostizierten (aber von der berufenen Regierung ohnehin nicht in Zahlen erfassten) – finanziellen – Nutzen übersteigen bzw zumindest aufwiegen; die angedachte Fusion ist somit auch diesbezüglich sachlich nicht gerechtfertigt.

[…]

[…] Zum Verlust der Bürgernähe und zum anhaltenden Widerstand der Bevölkerung:

[…] Durch die Fusion wird sich die Anzahl der Vertreter im Gemeinderat der 6 zu fusionierenden Gemeinden von derzeit 78 Gemeinderäten auf 25 Gemeinderäte reduzieren. Dies bedeutet für die derzeitigen Gemeinden somit einen deutlichen Verlust von Ansprechpersonen, welcher sich vor allem durch die Größe der neu entstehenden Gemeinde negativ auf die Bürgernähe der Gemeindevertretung auswirken wird. Laut letztem Wahlergebnis wäre somit für die ASt mit lediglich 6 Gemeinderäten zu rechnen. Somit könnten nicht einmal von jeder der 9 Katastralgemeinden der jetzigen ASt Vertreter in die neue Gemeinde entsandt werden, was solcherart eine klare Verschlechterung für die ASt darstellt.

[…] Bereits oben wurde erwähnt, dass der allgemein anhaltende Widerstand der Bevölkerung zumindest ein Indiz dafür ist, dass die Gemeindevereinigung unsachlich ist/war.

In [diversen Stellungnahmen] kommunizierte die ASt gegenüber der berufenen Regierung stets, dass ihrer Ansicht nach kein Bedarf nach einer Zusammenlegung besteht.

Die Feststellung in den Erläuterungen, bei den Überlegungen über eine Vereinigung der betreffenden Gemeinden sei auch die Haltung der

Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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