RS Vwgh 2014/10/21 2012/03/0178

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Veröffentlicht am 21.10.2014
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Index

L85003 Straßen Niederösterreich
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
93 Eisenbahn

Norm

ABGB §1460;
EisenbahnG 1957;
LStG NÖ 1999 §13b Abs5;

Rechtssatz

Zwar kann ein Dienstbarkeitsrecht, das zwingenden Bestimmungen öffentlichen Rechts widerspricht, nicht ersessen werden. Das erfordert aber ein unmissverständlich und zwingend angeordnetes Verbot jener Nutzungsausübung, die andernfalls zum Erwerb des dinglichen Rechts durch Ersitzung führen könnte (Hinweis B des OGH vom 6. Juli 2010, 1 Ob 89/10k, mwH).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2012030178.X04

Im RIS seit

04.12.2014

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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