RS Vwgh 2014/9/24 2012/03/0003

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.09.2014
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
93 Eisenbahn

Norm

AVG §8;
EisenbahnG 1957 §31e;
EisenbahnG 1957 §31f Z3;
VwRallg;

Rechtssatz

Macht die bf Partei eine befürchtete Wertminderung des ihr gehörenden Grundstückes geltend, betrifft dies kein subjektivöffentliches Recht iSd § 31f Z 3 EisenbahnG 1957; wenn die Behörde diesbezüglich zum Ergebnis kam, dass eine behauptete Wertminderung auf dem Zivilrechtsweg geltend zu machen wäre, erscheint dies nicht rechtswidrig (Hinweis E vom 16. Oktober 2003, 2001/03/0192, und E vom 14. November 2006, 2004/03/0053).

Schlagworte

Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg VwRallg5/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2012030003.X07

Im RIS seit

13.11.2014

Zuletzt aktualisiert am

12.07.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten