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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §8;Rechtssatz
Macht die bf Partei eine befürchtete Wertminderung des ihr gehörenden Grundstückes geltend, betrifft dies kein subjektivöffentliches Recht iSd § 31f Z 3 EisenbahnG 1957; wenn die Behörde diesbezüglich zum Ergebnis kam, dass eine behauptete Wertminderung auf dem Zivilrechtsweg geltend zu machen wäre, erscheint dies nicht rechtswidrig (Hinweis E vom 16. Oktober 2003, 2001/03/0192, und E vom 14. November 2006, 2004/03/0053).
Schlagworte
Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg VwRallg5/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2012030003.X07Im RIS seit
13.11.2014Zuletzt aktualisiert am
12.07.2016