Index
L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Da der Nachbar einen Rechtsanspruch auf die Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausnahmebewilligung hat, kommt ihm - unter der Voraussetzung, dass sein Schutzbereich betroffen sein kann - insofern ein Mitspracherecht in Bezug auf die für eine Ausnahmebewilligung nach § 69 Abs. 2 Wr BauO zu erfüllenden Tatbestandsvoraussetzungen zu (Hinweis E vom 24. Juni 2009, 2007/05/0018).
Schlagworte
Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2013050009.X01Im RIS seit
10.10.2014Zuletzt aktualisiert am
13.10.2014