RS Vwgh 2014/6/26 Ro 2014/03/0063

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Veröffentlicht am 26.06.2014
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §39 Abs2;
VwGVG 2014 §17;
VwGVG 2014 §28;

Rechtssatz

Es kann nicht gesagt werden, dass das Amtswegigkeitsprinzip des § 39 Abs 2 AVG für die Verwaltungsgerichte bloß subsidiär (insbesondere unter Aussparung von "Detailfragen") zum Tragen käme, ist doch dieses im Grunde des § 17 VwGVG 2014 auch für die Verwaltungsgerichte maßgebliche Prinzip jedenfalls in den der grundsätzlichen meritorischen Entscheidungspflicht unterliegenden Fällen im Rahmen der von diesen Gerichten zu führenden Ermittlungsverfahren zu beachten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:RO2014030063.J21

Im RIS seit

23.07.2014

Zuletzt aktualisiert am

18.05.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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