RS Vfgh 2014/6/5 B119/2014

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Veröffentlicht am 05.06.2014
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10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit

Norm

B-VG Art 144 Abs1 / Legitimation
ZPO §63 Abs1

Leitsatz

Zurückweisung eines Verfahrenshilfeantrags mangels Legitimation; keine Genehmigung durch den für die Antragstellerin gerichtlich bestellten (einstweiligen) Sachwalter

Rechtssatz

Der VfGH ersuchte den für die Einschreiterin gerichtlich bestellten (einstweiligen) Sachwalter, bekannt zu geben, ob er die Antragstellung auf Verfahrenshilfe zur Erhebung einer Beschwerde sowie zur Einbringung eines Individualantrags seiner Kurandin genehmigt. Der (einstweilige) Sachwalter äußerte sich zu diesem Ersuchen nicht.

Entscheidungstexte

  • B119/2014
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 05.06.2014 B119/2014

Schlagworte

VfGH / Legitimation, VfGH / Verfahrenshilfe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2014:B119.2014

Zuletzt aktualisiert am

01.08.2014
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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