RS Vwgh 2014/5/23 2013/04/0105

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Veröffentlicht am 23.05.2014
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
36 Wirtschaftstreuhänder

Norm

FinStrG §33 Abs1;
FinStrG §33 Abs3 lita;
FinStrG §33 Abs3 litb;
StGB §156 Abs1;
StGB §156 Abs2;
StGB §161;
WTBG 1999 §99 Abs1 Z2 litc;
WTBG 1999 §99 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Unstrittig ist im vorliegenden Fall die Feststellung der Behörde, die den Bf betreffende Anklage der Staatsanwaltschaft wegen § 33 Abs. 1, Abs. 3 lit. a und b FinStrG, die sich auf den Vorwurf der Abgabenverkürzung stützt, sei rechtswirksam. Schon deshalb ist der Suspendierungstatbestand des § 99 Abs. 1 Z 2 lit. c WTBG 1999 erfüllt. Es kommt daher nicht darauf an, ob auch die Ausdehnung der Anklage (betreffend betrügerische Krida gemäß § 156 Abs. 1 und 2 iVm § 161 StGB) im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides rechtswirksam war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2013040105.X01

Im RIS seit

01.07.2014

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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