RS Vwgh 2014/5/15 2012/05/0098

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Veröffentlicht am 15.05.2014
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Index

L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L82003 Bauordnung Niederösterreich
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45;
AVG §52;
AVG §68 Abs4 Z4;
BauO NÖ 1996 §23 Abs8;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Die Wertung des Sachverständigenbeweises ist eine Frage der Beweiswürdigung, die als solche auch dann nicht zur Nichtigerklärung eines Bescheides führen kann, wenn sie unrichtig erfolgt sein sollte.

Schlagworte

Gutachten Beweiswürdigung der BehördeVerfahrensbestimmungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2012050098.X03

Im RIS seit

09.07.2014

Zuletzt aktualisiert am

10.07.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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