RS Vwgh 2014/3/19 2013/09/0029

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Veröffentlicht am 19.03.2014
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §56 Abs2;
BDG 1979 §56;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2008/12/0182 E 14. Oktober 2009 VwSlg 17763 A/2009 RS 5

Stammrechtssatz

Die Nebenbeschäftigung eines Beamten der Finanz als Steuerberater, die der Öffentlichkeit bekannt ist, untergräbt das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche und gesetzestreue Aufgabenerfüllung. Denn hiefür genügt es, wenn in der Öffentlichkeit, insbesondere bei berufsmäßigen Parteienvertretern vor Abgabenbehörden, etwa die - wenngleich haltlose - Frage aufgeworfen wird, ob alleine durch das Einschreiten des Beamten gegenüber der Abgabenverwaltung eine Ungleichbehandlung seiner Klienten gegenüber anderen, nicht von diesem vertretenen bedingt werden könnte (Hinweis E vom 18. November 1991, 90/12/0141, betreffend die Nebenbeschäftigung eines Staatsanwaltes als Strafverteidiger, und vom 28. Februar 1996, 93/12/0260, betreffend eine solche eines Sicherheitswachebeamten als Fahrlehrer).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2013090029.X03

Im RIS seit

24.04.2014

Zuletzt aktualisiert am

18.11.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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