Norm
StPO §238, StPO §115, StPO §87Rechtssatz
Ein in der Hauptverhandlung gefasster Beschluss auf Beschlagnahme zur Sicherung einer vermögensrechtlichen Anordnung ist gesondert anfechtbar und kein Zwischenerkenntnis iSd § 238 StPO.Ein in der Hauptverhandlung gefasster Beschluss auf Beschlagnahme zur Sicherung einer vermögensrechtlichen Anordnung ist gesondert anfechtbar und kein Zwischenerkenntnis iSd Paragraph 238, StPO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0459:2014:RL0000144Im RIS seit
29.04.2014Zuletzt aktualisiert am
29.04.2014