RS OGH 2014/2/27 16R263/13h

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Veröffentlicht am 27.02.2014
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Norm

ZPO §64

Rechtssatz

Die Beigebung eines Rechtsanwalts als Verfahrenshelfer wird nicht entbehrlich, wenn für die Verfahrenshilfe begehrende Partei ein Rechtsanwalt zum (einstweiligen) Sachwalter für die Vertretung vor Gericht bestellt wird.

Entscheidungstexte

  • 16 R 263/13h
    Entscheidungstext OLG Wien 27.02.2014 16 R 263/13h

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:2014:RW0000760

Im RIS seit

14.04.2014

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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