RS Vwgh 2014/2/20 2013/09/0046

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Veröffentlicht am 20.02.2014
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

StGB §32 Abs2;
StGB §32 Abs3;
StGB §33;
StGB §34;
VStG §19;
VStG §20;

Rechtssatz

Milderungs- und Erschwerungsgründe können sich auch aus den allgemeinen Strafbemessungsrichtlinien des § 32 Abs. 2 und 3 StGB ergeben, die Aufzählungen der Erschwerungs- und Milderungsgründe in den §§ 33 und 34 StGB sind nämlich nur beispielsweise und nicht taxativ (vgl. E 10. April 2013, 2013/08/0041).

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2013090046.X07

Im RIS seit

19.03.2014

Zuletzt aktualisiert am

10.04.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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