RS Vwgh 2014/2/20 2013/09/0046

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Veröffentlicht am 20.02.2014
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §32 Abs2;
VStG §47 Abs1;

Rechtssatz

Sogar einer von einer unzuständigen Behörde erlassenen Amtshandlung billigt das Gesetz die Eigenschaft einer tauglichen Verfolgungshandlung zu. Auch eine entgegen § 47 Abs. 1 VStG erlassene, rechtswidrige Strafverfügung lässt den behördlichen Verfolgungswillen in Richtung einer bestimmten Person und einer bestimmten strafbaren Handlung erkennen (vgl. E 18. März 1998, 96/09/0246).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2013090046.X04

Im RIS seit

19.03.2014

Zuletzt aktualisiert am

10.04.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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