RS Vwgh 2014/2/20 2013/09/0046

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Veröffentlicht am 20.02.2014
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §32 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1439/76 E 28. Oktober 1976 RS 2

Stammrechtssatz

Jede von einer Behörde gegen eine bestimmte Person als Beschuldigter gerichtete Amtshandlung (Ladung, Vorführungsbefehl, Vernehmung, Ersuchen um Vernehmung, Auftrag zur Vorführung, Strafverfolgung und dergl) ist, und zwar auch dann, wenn die Behörde zu dieser Amtshandlung nicht zuständig war, die Amtshandlung ihr Ziel nicht erreichte oder der Beschuldigte keine Kenntnis davon erlangt hat, eine Verfolgungshandlung im Sinne des § 32 Abs 2 VStG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2013090046.X03

Im RIS seit

19.03.2014

Zuletzt aktualisiert am

10.04.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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