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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §32 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1439/76 E 28. Oktober 1976 RS 2Stammrechtssatz
Jede von einer Behörde gegen eine bestimmte Person als Beschuldigter gerichtete Amtshandlung (Ladung, Vorführungsbefehl, Vernehmung, Ersuchen um Vernehmung, Auftrag zur Vorführung, Strafverfolgung und dergl) ist, und zwar auch dann, wenn die Behörde zu dieser Amtshandlung nicht zuständig war, die Amtshandlung ihr Ziel nicht erreichte oder der Beschuldigte keine Kenntnis davon erlangt hat, eine Verfolgungshandlung im Sinne des § 32 Abs 2 VStG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2013090046.X03Im RIS seit
19.03.2014Zuletzt aktualisiert am
10.04.2014