RS Vwgh 2014/1/31 2013/02/0239

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Veröffentlicht am 31.01.2014
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §1 Abs1;
StVO 1960 §1;

Rechtssatz

Bei einem nicht abgeschrankten Kundenparkplatz eines Kaufhauses, vor dem ein Schild mit der Aufschrift "Privatstraße" aufgestellt ist, handelt es sich um eine Straße mit öffentlichem Verkehr gemäß § 1 Abs. 1 StVO 1960 (vgl. E 20. Juli 2004, 2002/03/0223).

Schlagworte

Straße mit öffentlichem Verkehr

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2013020239.X02

Im RIS seit

03.03.2014

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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