RS Vwgh 2013/11/20 2011/02/0270

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Veröffentlicht am 20.11.2013
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §89a;

Rechtssatz

Für die Zulässigkeit einer Kostenvorschreibung nach § 89a StVO 1960 kommt es nicht darauf an, ob ein Dritter allenfalls bereit ist, diese Kosten zu tragen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2011020270.X03

Im RIS seit

13.12.2013

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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