RS Vwgh 2013/10/24 2011/07/0097

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Veröffentlicht am 24.10.2013
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

VwRallg;
WRG 1959 §111 Abs3;

Rechtssatz

Die Erhebung einer Berufung gegen die Entscheidung der Wasserrechtsbehörde erster Instanz über die Auslegung und die Rechtswirkungen eines Übereinkommens nach § 111 Abs. 3 WRG 1959 ist nicht zulässig.

Schlagworte

Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg VwRallg5/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2011070097.X04

Im RIS seit

12.11.2013

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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