RS Vwgh 2013/10/25 2013/02/0003

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Veröffentlicht am 25.10.2013
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs5;
StVO 1960 §5 Abs9;
StVO 1960 §99 Abs1 litb;

Rechtssatz

Hinsichtlich § 5 StVO 1960 ist es maßgeblich, ob der Meldungsleger im Zuge der Amtshandlung aufgrund der von ihm wahrgenommenen Umstände mit gutem Grund die Vermutung haben konnte, dass der Beschuldigte (Bf) sich zum Zeitpunkt des Lenkens eines Fahrzeugs in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand befunden hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2013020003.X01

Im RIS seit

28.11.2013

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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