RS Vwgh 2013/9/27 2010/05/0166

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.09.2013
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs3;
VwRallg;

Rechtssatz

Ist ein Anbringen iSd § 13 Abs. 3 AVG mangelhaft, so steht es (seit der Novelle BGBl I 158/1998) im Ermessen der Behörde, entweder einen förmlichen Verbesserungsauftrag zu erteilen oder aber die Behebung des Mangels auf andere Weise zu veranlassen.

Schlagworte

Ermessen VwRallg8

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2010050166.X01

Im RIS seit

18.10.2013

Zuletzt aktualisiert am

02.04.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten