RS Vwgh 2013/10/3 2012/09/0174

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Veröffentlicht am 03.10.2013
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AuslBG §3 Abs1;
VStG §5 Abs1;
VStG §9;

Rechtssatz

Zu den Verpflichtungen eines für die Einhaltung des AuslBG verantwortlichen Vertreters eines Unternehmens gehört auch, sich mit den damit verbundenen Rechten und Pflichten unter dem Gesichtspunkt des AuslBG vertraut zu machen. Darunter fällt ua auch, dafür zu sorgen, dass die Rechtsvorschriften durch Mitarbeiter des Betriebes eingehalten werden (Hinweis E 15. Oktober 2009, 2009/09/0195).

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2012090174.X01

Im RIS seit

25.10.2013

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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