RS Vwgh 2013/10/3 2012/09/0016

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Veröffentlicht am 03.10.2013
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AuslBG §28a Abs2;

Rechtssatz

§ 28a Abs. 2 AuslBG dient der Sicherung der Kontroll- und Sanktionsmaßnahmen gegen Verletzungen der Vorschriften des AuslBG. Die Verwaltungsstrafbehörden sind jedoch an den Antrag der Abgabenbehörde nicht gebunden und ist das Verwaltungsstrafverfahren kein Anklageprozess (vgl. E 26. Jänner 2012, 2009/09/0283; E 15. Dezember 2011, 2009/09/0237; E 25. Februar 2005, 2003/09/0158).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2012090016.X01

Im RIS seit

25.10.2013

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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