RS Vwgh 2013/9/26 2010/07/0219

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Veröffentlicht am 26.09.2013
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Index

83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AWG 2002 §38 Abs1a;

Rechtssatz

Die Bestimmung des § 38 Abs 1a AWG 2002 stellt klar, dass die dort umschriebenen Rechtsvorschriften insoweit nicht mitanzuwenden sind, als es sich um Bestimmungen über die Parteistellung, die Behördenzuständigkeit und das Verfahren handelt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2010070219.X01

Im RIS seit

18.10.2013

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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