RS Vwgh 2013/7/25 2013/07/0017

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Veröffentlicht am 25.07.2013
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AVG §1;
AWG 2002 §62 Abs3;
AWG 2002 §87b;
B-VG Art131 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2012/07/0050 E 20. März 2013 RS 1

Stammrechtssatz

Nach § 87b AWG 2002 ist eine Beschwerde des LH gegen Bescheide des UVS dann zulässig, wenn es sich um Behandlungsanlagen handelt. Inhaltlich ist der LH bei der Beschwerdeführung nicht eingeschränkt (etwa auf die Wahrnehmung bestimmter öffentlicher Interessen), er kann ganz allgemein die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheids geltend machen.

Schlagworte

sachliche Zuständigkeit in einzelnen AngelegenheitenInstanzenzug

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2013070017.X01

Im RIS seit

06.09.2013

Zuletzt aktualisiert am

03.10.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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