RS OGH 2013/9/17 2R138/13x

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Veröffentlicht am 17.09.2013
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Norm

IO §63 Abs1
IO §65
IO §182

Rechtssatz

Die bloße Eigenschaft eines Schuldners als unbeschränkt haftender Gesellschafter einer Personengesellschaft begründet keine Unternehmereigenschaft, weshalb für das Insolvenzverfahren über sein Vermögen das Bezirksgericht und nicht der Gerichtshof sachlich zuständig ist, sofern kein Fall des § 65 IO vorliegt.

Entscheidungstexte

  • 2 R 138/13x
    Entscheidungstext OLG Linz 17.09.2013 2 R 138/13x

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0459:2013:RL0000137

Im RIS seit

02.10.2013

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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